EFS Consulting
30.11.2023

EU aktualisiert Kfz-Vorschriften zur Vorbereitung auf 4G/5G

Die derzeitige eCall-Verordnung wird geändert, um der Umstellung von den 2G/3G-Netzen in der Europäischen Union nachzukommen.

Die Industrie begrüßt diese Initiative, fordert aber auch längere Übergangsfristen.

Vor dem Hintergrund der Pläne der EU, drahtgebundene Netze bis 2030 schrittweise abzuschalten, muss das bestehende System für eCalls angepasst werden. Die derzeitigen Mobilfunknetze 2G/3G werden durch 4G/5G ersetzt, was eine Aktualisierung der Rechtsnormen für den Übergang von eCall zu 4G- und 5G-Netzen erfordert.

Für die Industrie ist der Übergang von schaltungsgebundenen zu paketvermittelten Telekommunikationsnetzen bereits im Gange und muss sich nun auch im Rechtsrahmen widerspiegeln. Daher hat die EU einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/758 über Anforderungen für eCall-Systems in Fahrzeugen vorgelegt. Die Feedback-Periode für den Gesetzentwurf ist nun abgeschlossen. Die Branche begrüßt die Initiative weitgehend, fordert aber einen längeren Zeitraum für die Umstellung, der über den derzeitigen Zeitpunkt der Anwendung für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Januar 2027 hinausgeht. Außerdem soll klargestellt werden, dass die aktualisierten Normen nur für Fahrzeuge gelten, die nach dem 31. März 2018 zugelassen werden, und ob es möglich ist, in Gebieten, in denen keine 4G/5G-Netze verfügbar sind, weiterhin auf 2G/3g zurückzugreifen.

Der Entwurf liegt derzeit bei der Europäischen Kommission und kann aufgrund von Rückmeldungen noch geändert werden. Vorgeschlagenes Datum des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2026, wobei die Anwendung für neue Fahrzeugtypen/Systeme am 1. Januar 2027 beginnt und für bestehende Typen, die ab dem 31. März 2018 zugelassen werden.

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