Aktualisierte Normen für EU-Funkanlagenrichtlinie
Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde eine neue Liste harmonisierter Normen für die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU veröffentlicht.
Die Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1196 der Kommission vom 19. Juni 2021 enthalten, welcher den Durchführungsbeschluss (EU) 2020/167 hinsichtlich harmonisierter Normen für bestimmte Funkanlagen betreffend Anlagen zur Boden- und Wandsondierung mittels Funkortung, Funkfrequenz-Identifikationsgeräte, netzbasierte Funkanlagen mit geringer Reichweite, usw. aktualisiert
Der neue Beschluss fügt zwei neue Standards der bestehenden Liste hinzu:
EN 303 204 V3.1.1 Ortsfeste Funkanlagen mit geringer Reichweite (SRD) für Datennetze; Funkanlagen zur Verwendung im Frequenzbereich von 870 MHz bis 876 MHz mit Ausgangsleistungen von bis zu 500 mW e.r.p.; Harmonisierte Norm zur Nutzung von Funkfrequenzen
EN 303 276 V1.2.1 Maritime Breitband-Funkverbindung in den Bändern 5 852 MHz bis 5 872 MHz und/oder 5 880 MHz bis 5 900 MHz für Schiffe und Offshore-Anlagen, die an koordinierten Aktivitäten beteiligt sind; Harmonisierte Norm für den Zugang zum Funkspektrum
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1196 der Kommission ist unter dem folgenden Link verfügbar.