EFS Consulting
22.11.2024

Von der Pflicht zur Chance: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D)

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) stellt Europas Unternehmen zukünftig vor große Herausforderungen: Sie sollen Menschenrechts- und Umweltverstöße in ihren Lieferketten verhindern und ihre Geschäftsmodelle zukünftig klimaneutral gestalten. Dieser Artikel beleuchtet, was die Richtlinie für Unternehmen bedeutet, wie sie umgesetzt werden soll und welche Chancen und Hürden auf sie zukommen.

Nachhaltiges Wirtschaften entlang der Wertschöpfungskette 

Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) wird das Ziel verfolgt, Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt transparent darzustellen und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Die Due Diligence für Nachhaltigkeit verlangt, dass Unternehmen eine umfassende Risikobewertung ihrer Geschäftspraktiken durchführen, um negative Folgen für Umwelt und Gesellschaft so gering wie möglich zu halten. Diese Richtlinie spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des European Green Deal und setzt neue Standards für Unternehmensverantwortung im Sinne der Nachhaltigkeit. Unternehmen können dabei aktiv zu den Zielen nachhaltiger Entwicklung beitragen. 

Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Menschenrechte und Umwelt zu managen. Dies betrifft sowohl ihre eigenen Geschäftsabläufe als auch die Aktivitäten ihrer Tochtergesellschaften und die Tätigkeiten ihrer Geschäftspartner:innen innerhalb der Wertschöpfungskette. 

Nicht umfasst sind dabei die Entsorgung von Produkten oder Aktivitäten nachgelagerter Geschäftspartner:innen, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Unternehmens stehen. Stattdessen werden die Tätigkeiten vorgelagerter Geschäftspartner:innen – etwa die Produktion, Lieferung oder Lagerung von Rohstoffen und Produkten – sowie der Vertrieb und Transport von Produkten durch nachgelagerte Dienstleistende abgedeckt. 

Die CS3D verpflichtet betroffene Unternehmen nicht dazu, dass negative Auswirkungen vollständig vermieden werden, sondern fordert die Ergreifung angemessener Maßnahmen, um die Ziele der Sorgfaltspflicht zu erreichen. Dazu zählen Präventionspläne, vertragliche Vereinbarungen mit Geschäftspartner:innen, Investitionen in Prozesse und Infrastruktur sowie Anpassungen der Unternehmensstrategie. Können Auswirkungen nicht ausreichend verhindert werden, ist das Unternehmen verpflichtet, als letzte Maßnahmen die Geschäftsbeziehungen einzuschränken oder zu beenden, sofern keine Aussicht auf Besserung besteht. Weitere Informationen zu Environmental Social Governance (ESG) und seiner Bedeutung für nachhaltige Unternehmensführung finden Sie in diesem Artikel. 

Der gesetzliche Rahmen 

In einigen europäischen Ländern (u.a. in Deutschland, Frankreich, Niederlande und UK) existieren bereits nationale Gesetze zur Nachhaltigkeitsprüfung in Lieferketten. Die EU geht mit der CS3D jedoch deutlich weiter: Sie vereinheitlicht nicht nur die Anforderungen, sondern setzt auch strengere Maßstäbe für Transparenz und Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Als Vorbild für verbindliche Nachhaltigkeitsstandards fand das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Ausgestaltung der Richtlinie eine umfassende Berücksichtigung. Laut dem Europäischen Parlament wurde das deutsche Gesetz bei der Ausarbeitung der Richtlinie als Referenz herangezogen, um eine Umsetzung für Unternehmen in der gesamten EU zu erleichtern und harmonisieren. 

Die CS3D schreibt eine Mindestharmonisierung vor, sodass die Mitgliedstaaten das bestehende Schutzniveau beim Umsetzen der Richtlinie in nationales Recht nicht absenken dürfen. Es ist ihnen untersagt, durch die CS3D begründete Regeln zum Schutz von Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten zu lockern. Die Richtlinie erlaubt den Mitgliedstaaten aber auch, noch weitergehende Regelungen einzuführen. So können sie strengere Sorgfaltspflichten und einen erweiterten Anwendungsbereich festlegen, um Menschenrechte und Umwelt besser zu schützen. 

Wer ist betroffen? 

Die Schwellenwerte für die in den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen wurden seit dem ursprünglichen Vorschlag der CS3D erheblich angepasst. Von der neuen Richtlinie betroffen sind: 

  • EU-Unternehmen, die im letzten Geschäftsjahr über 1.000 Mitarbeitende und einen weltweiten Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro aufwiesen 
  • Nicht-EU-Unternehmen, die im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro in der EU erzielt haben. 

Die CS3D soll nur für diejenigen EU- und Nicht-EU-Unternehmen gelten, die diese Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllen. Darüber hinaus erstreckt sich die CS3D auf EU- und Nicht-EU-Muttergesellschaften von Unternehmensgruppen, die als Gruppe die oben genannten Schwellenwerte erreichen.  

Wie werden die neuen Regeln implementiert und kontrolliert? 

Die CS3D trat am 25. Juli 2024 in Kraft. Mitgliedstaaten haben bis zum 26. Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen. Ab dem 26. Juli 2027 wird sie dann schrittweise für Unternehmen verbindlich. 

Die Einführung erfolgt gestaffelt je nach Unternehmensgröße und Umsatz: 

Die Durchsetzung der Richtlinie obliegt den nationalen Aufsichtsbehörden, die die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwachen. Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflicht zur Vermeidung, Minderung, Beendigung oder Minimierung negativer Auswirkungen vorsätzlich oder fahrlässig verletzen und dadurch Schäden verursachen. Für einen Automobilherstellenden könnte es sich bei Geschäftspartner:innen beispielsweise um ein:e Reifenproduzent:in handeln.

Im Falle einer Haftung muss das Unternehmen den Betroffenen den erlittenen Schaden vollständig ersetzen, wobei Überkompensationen, etwa in Form von Strafschadensersatz, ausgeschlossen sind. Verletzte Parteien können zudem Gewerkschaften, Menschenrechts- oder Umweltorganisationen oder andere Nichtregierungsorganisationen in einem Mitgliedstaat ermächtigen, in ihrem Namen Klage zu erheben, sofern dies im nationalen Recht vorgesehen ist. Bei Verstößen können Unternehmen außerdem mit Bußgeldern in Höhe von mindestens 5 % ihres weltweiten Umsatzes im vorherigen Geschäftsjahr belegt werden.

Ein zentraler Bestandteil der Richtlinie ist die Einführung eines harmonisierten Schutzrahmens innerhalb der EU, der insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) berücksichtigt. Die EU-Kommission wird regelmäßig die Auswirkungen der Richtlinie auf KMUs, die Schwellenwerte für deren Anwendung sowie die Durchsetzungsmechanismen überprüfen und bewerten. Darüber hinaus haben Einzelpersonen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen das Recht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wenn sie nachweislich durch Pflichtverstöße von Unternehmen geschädigt wurden. Dieser Klagemechanismus soll für mindestens fünf Jahre bestehen und sicherstellen, dass Betroffene eine vollständige Entschädigung erhalten können.

Welche Kosten bringt die Änderung mit sich?

Die Umsetzung der CS3D stellt Unternehmen vor finanzielle Herausforderungen, da sie Investitionen in Risikobewertungen, neue Prozesse und Schulungen erfordert. Um den neuen Vorgaben gerecht zu werden, müssen Unternehmen mit Kosten für den Aufbau und Betrieb von Sorgfaltspflichtprozessen und -verfahren rechnen. Unter anderem wird gefordert, eine Risiko-Matrix zu entwickeln, die potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken priorisiert und so eine gezielte Risikobewertung ermöglicht. Zudem wird von ihnen erwartet, in Monitoring-Tools und ein effektives Compliance-Management zu investieren, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten kontinuierlich zu überwachen.

 

Bedeutung der CS3D für Unternehmen

Warum ist Sustainability Due Diligence so wichtig?

Obwohl ein Drittel der zukünftig von der Richtlinie betroffenen Unternehmen bereits diverse Maßnahmen gegen negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt ergreifen, bleibt der Fortschritt langsam und uneinheitlich. Die zunehmende Komplexität globaler Lieferketten erschwert es, verlässliche Informationen über Geschäftspartner:innen zu erhalten. Hinzu kommt die zersplitterte Gesetzeslage in den Mitgliedstaaten, welche die Einführung guter Praktiken weiter verlangsamt. Nationale Alleingänge reichen daher nicht aus, um Unternehmen eine umfassende nachhaltige Ausrichtung zu ermöglichen.

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Übergangsplan zur Minderung des Klimawandels zu entwickeln und umzusetzen, der sicherstellen soll, dass ihre Geschäftsmodelle mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5° C im Einklang mit dem Pariser Abkommen und den Zielen der EU-Klimagesetzgebung vereinbar sind. Dabei spielt u.a. die . Einheitliche EU-Vorgaben schaffen ein gemeinsames rechtliches Fundament und gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt. Des Weiteren fördern diese Regeln die internationale Wettbewerbsfähigkeit, steigern die Innovationskraft und bieten Unternehmen Rechtssicherheit im Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen. Die Richtlinie soll Unternehmen zu verantwortungsvollem Verhalten lenken und könnte zu einem globalen Standard für verbindliche Umwelt- und Menschenrechtsstandards werden.

Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

Die Umsetzung der CS3D bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Lieferkettenmanagement-Prozesse anzupassen und neue Tools und Standards zur Risikobewertung und Berichterstattung zu integrieren. Dies erfordert eine und die Schulung von Mitarbeitenden. Eine der größten Herausforderungen besteht darin, die komplexen umzusetzen und gleichzeitig den Kostenaufwand im Rahmen zu halten.

Andererseits können Unternehmen durch die CS3D langfristige Vorteile erlangen, indem sie nachhaltige Geschäftspraktiken entwickeln, die ihre Marke stärken und das Vertrauen der Stakeholder fördern. Nachhaltigkeitszertifikate wie ISO 14001 bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Fortschritte im Bereich der Nachhaltigkeit zu belegen und sich von Wettbewerbern abzuheben.

Die EU-Kommission plant die Einrichtung einer Anlaufstelle, die Unternehmen bei der Umsetzung der Richtlinie unterstützt und nationale Besonderheiten berücksichtigt. Zusätzlich werden die Mitgliedstaaten spezielle Websites, Werkzeuge und Plattformen bereitstellen, die sowohl Unternehmen als auch Interessenvertretungen zur Verfügung stehen sollen.

 

Sustainability Due Diligence in der Praxis

Die praktische Umsetzung der Sustainability Due Diligence erfolgt in mehreren Schritten, die Unternehmen dabei unterstützen, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der Prozess erfordert eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern und eine klare Dokumentation der Fortschritte. Die Richtlinie legt ihren Schwerpunkt auf Maßnahmen, die Unternehmen zur Erkennung und Bekämpfung negativer Auswirkungen ergreifen. Unternehmen müssen nicht nachweisen, dass ihre Lieferketten vollständig frei von schädlichen Einflüssen sind. Stattdessen sollen sie zeigen, dass sie alle erforderlichen Schritte unternommen haben, um Risiken frühzeitig zu erkennen sowie negative Folgen zu verhindern, zu mindern oder zu beseitigen.

Step-by-Step: Prozess zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht

Die Richtlinie fordert von Unternehmen, eine risikobasierte Herangehensweise in ihre Sorgfaltspflichten zu integrieren. Dies bedeutet, dass sie ihre gesamte Wertschöpfungskette breit prüfen, um sogenannte „Hotspots“ – also Bereiche mit besonders hoher Risikowahrscheinlichkeit – zu identifizieren. Darauf aufbauend sollen sie Maßnahmen entsprechend der Schwere und Wahrscheinlichkeit möglicher und tatsächlicher Auswirkungen priorisieren und gezielte, angemessene Schritte entwickeln, die dem Grad der Auswirkungen und ihrem eigenen Einfluss auf deren Vermeidung oder Minimierung entsprechen. Die praktische Umsetzung der CS3D-Richtlinie erfordert einen strukturierten Ansatz, der in fünf wesentliche Schritte unterteilt werden kann:

  1. Aktueller Zustandsbericht: Unternehmen sollten zunächst ihre internen Kapazitäten sowie ihre Verantwortungs- und Governance-Strukturen analysieren. Hierbei gilt es, den Reifegrad der bestehenden Sorgfaltspflicht- und Risikomanagementsysteme sowohl für den eigenen Betrieb als auch im Rahmen von Verträgen zu bewerten.
  2. Einbindung interner Stakeholder und Festlegung von Rollen: Eine klare Definition von Zuständigkeiten im Bereich Umwelt- und Menschenrechtssorgfaltspflichten ist essenziell. Dies erfordert die Einbindung verschiedener Abteilungen, die Zuweisung zentraler Verantwortlichkeiten und die Förderung einer abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit.
  3. Beteiligung der Stakeholder auf sinnvolle Weise: Unternehmen sollten einen Ansatz entwickeln, um sowohl interne als auch externe Interessengruppen aktiv einzubeziehen, die von den Unternehmensentscheidungen betroffen sein könnten. Dies umfasst die Gestaltung der Sorgfaltspflichtstruktur und die Implementierung von Beschwerdemechanismen . Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) bildet dabei eine wichtige Grundlage, um anonyme und sichere Hinweise ohne Risiko von negativen Folgen zu gewährleisten.
  4. Wertschöpfungsketten- und Risikopriorisierung: Ein systematisches Mapping der Wertschöpfungskette hilft dabei, potenzielle Auswirkungen in den eigenen Betrieben sowie in vor- und nachgelagerten Aktivitäten zu identifizieren und priorisieren.
  5. Umsetzungsfahrplan: Schließlich sollten Unternehmen einen Fahrplan für die Implementierung der Sorgfaltspflicht entwickeln. Dieser Plan stellt sicher, dass die Unternehmen rechtzeitig Bericht erstatten und ihre Strategien, Prozesse und Systeme an die Anforderungen anpassen können.

Die Rolle der Stakeholder

Verschiedene Stakeholder sind aktiv an der Nachhaltigkeitsprüfung beteiligt. Die Unternehmensführung übernimmt dabei die zentrale Rolle bei der Implementierung und Kontrolle der Nachhaltigkeitsstrategien. Die Mitarbeitenden müssen durch Schulungen ein Bewusstsein für nachhaltiges Handeln entwickeln und sind aktiv in die Umsetzung der Maßnahmen eingebunden. Auch Lieferant:innen spielen eine wichtige Rolle, da sie die Einhaltung der Standards entlang der Lieferkette gewährleisten müssen. Kund:innen und Investor:innen, die zunehmend Wert auf Transparenz und nachhaltige Praktiken legen, tragen ebenfalls zur Förderung nachhaltiger Unternehmensstrategien bei.

Der Begriff „Stakeholder“ wird in der Richtlinie umfassend definiert und umfasst neben den eigenen Mitarbeitenden und Tochtergesellschaften auch Gewerkschaften, Verbraucher:innen sowie betroffene Einzelpersonen und Gemeinschaften. Ebenso zählen Umweltorganisationen, nationale Menschenrechtsinstitutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen dazu, die sich für den Umweltschutz einsetzen.

Die Einbindung von Stakeholdern ist ein zentraler Bestandteil der neuen EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Die Konsultation betroffener Personen, Gruppen und ihrer Vertreter:innen ist entscheidend, um wirksame Ansätze im Sorgfaltspflichtprozess sicherzustellen. Besonders bei der Überwachung der Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit Stakeholdern essenziell.

Organisatorische Anforderungen

Ein zentraler Aspekt für die erfolgreiche Umsetzung der CS3D Vorgaben ist die Schaffung einer unabhängigen internen Rolle. Diese sollte frei vom Einfluss der Geschäftsführung agieren können, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Objektivität der Sorgfaltspflichtprozesse zu sichern. Die Ernennung eines Chief Sustainability Officers (CSO) oder einer vergleichbaren Position mit direkter Berichtslinie an den Vorstand kann gewährleisten, dass Nachhaltigkeitsaspekte angemessen berücksichtigt und konsequent umgesetzt werden. Unabhängige Berichtswege und klare Verantwortlichkeiten sind entscheidend, um die Integrität der Nachhaltigkeitsstrategie sicherzustellen und die CS3D-Anforderungen zu erfüllen.

 

EFS-Ausblick: Trends und Entwicklungen

Die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Regelungen der CS3D umzusetzen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung für die betroffenen Unternehmen und der praktischen Herausforderungen bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten wird dies wohl mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein. Bereits während der Entstehung der Richtlinie gab es intensive politische Debatten. In Deutschland wird derzeit sogar diskutiert, das Lieferkettengesetz (LkSG), welches 2022 unter großem Aufwand der Koalitionsregierung in Kraft trat, wieder auszusetzen. Diese Option steht den Mitgliedsstaaten bei der CS3D jedoch nicht zur Verfügung. Es bleibt daher spannend, wie die Umsetzung in nationales Recht und der praktische Umgang damit erfolgen wird.

Die CS3D wird die Art und Weise, wie Unternehmen Nachhaltigkeit und Unternehmensverantwortung umsetzen, langfristig verändern. In den kommenden Jahren ist zu erwarten, dass die Nachfrage nach technologischen Lösungen zur Überwachung und Nachverfolgung von Lieferketten steigt. könnte in diesem Bereich zunehmend Anwendung finden, da sie die Rückverfolgbarkeit und Transparenz entlang der Lieferkette verbessert. Auch der Einsatz von Nachhaltigkeitsbewertungstools und wird an Bedeutung gewinnen, um die langfristigen Auswirkungen von Geschäftsprozessen zu messen und zu optimieren.

Fazit

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) stellt Unternehmen vor neue Anforderungen, die sie zur Übernahme einer aktiven Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft verpflichten. Die Einhaltung von Sorgfaltspflichten ermöglicht es Unternehmen, Risiken zu minimieren und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit und Markenreputation zu stärken. Mit einer klaren Strategie und der Unterstützung durch EFS Consulting können Unternehmen die Chancen der CS3D optimal nutzen und die Grundlage für eine zukunftssichere Nachhaltigkeitsstrategie legen.

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