EFS Consulting
09.05.2023

China erlässt Gesetzentwurf über gefährliche Stoffe in Straßenfahrzeugen

Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, eine saubere Produktion zu fördern, die Verschmutzung durch feste Abfälle zu verhindern und zu kontrollieren sowie das Management gefährlicher Stoffe zu verbessern.

Der Entwurf gilt für Straßenfahrzeuge der Klassen M, N und L (einschließlich Fahrgestelle des Typs II), die im Staatsgebiet der Volksrepublik China (mit Ausnahme von Taiwan, Hongkong und Macao) hergestellt, verkauft und eingeführt werden; allerdings sind Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung ausgenommen.

Das Hauptziel ist die Umsetzung des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung. Die Hersteller von Straßenfahrzeugen sind verpflichtet, aktiv eine umweltfreundliche Lieferkette aufzubauen, Maßnahmen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen in der gesamten Industriekette zu ergreifen, Anforderungen an die Materialkennzeichnung einzuführen, die Recyclingquoten von Straßenfahrzeugen zu verbessern und Demontageinformationen offenzulegen. Dabei soll der Hersteller ein proaktives „grünes Design“ des Fahrzeugs anstreben und die Zusammenarbeit mit Forschungsinstitutionen und Industrieorganisationen intensivieren, um Möglichkeiten für eine bessere Ressourcennutzung zu finden und neue Technologien zu entwickeln.

Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu einem Produktions- und Verkaufsstopp sowie zu einem Rückruf von Produkten führen. Handelt es sich bei dem Hersteller um einen Lieferanten von importierten Straßenfahrzeugen, so kommt es zu einer Suspendierung der CCC-Zertifizierung.

Die Verwaltungsmaßnahmen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten, ihre Umsetzung verzögert sich jedoch für in Produktion befindliche Fahrzeuge um 24 Monate. Mit Inkrafttreten wird Announcement Nr. 38 des MIIT 2015 über Managementanforderungen für Gefährliche Stoffe in Automobilen aufgehoben.

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