Aufweichung des Designschutzes für Ersatzteile
In Zukunft unterliegen sichtbare Fahrzeugersatzteile nicht mehr uneingeschränkt dem Designschutz
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat der Deutsche Bundestag auch Änderungen im Design-Gesetz (§ 40a wurde beigefügt) für Fahrzeugersatzteile vorgenommen. So wurde eine Reparaturklausel in das deutsche Design-Gesetz aufgenommen, die sichtbare Fahrzeugersatzteile vom Gesetz ausschließt. Bei einer Fahrzeugkarosseriereparatur müssen zukünftig keine Original-Ersatzteile mehr verwendet werden.
Damit ist der Weg frei für die Herstellung dieser Ersatzteile durch unabhängige Autoteilehersteller. Der bisherige Designschutz für Karosserieaußenteile für zukünftige Neufahrzeuge entfällt. Alle zuvor eingetragenen Designrechte sollten jedoch weiterhin für einen Zeitraum von 25 Jahren gültig sein.
Die Verbände der Fahrzeugteilehersteller begrüßten, dass sich die Bundesregierung nun auf die Aufnahme einer Reparaturklausel in das Design-Gesetz geeinigt hat. Sie kritisierten jedoch den geplanten umfangreichen Bestandschutz (25 Jahre langer Schutz für bereits eingetragene Designrechte). Dagegen warnte der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) vor negativen Folgen für die Beschäftigung in der Automobilindustrie.
Der Text zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist unter folgendem Link abrufbar.