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21.06.2021

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat das Lieferkettengesetz verabschiedet. Es wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird zu Beginn für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern sofort wirksam. Ab dem 1. Januar 2024 betrifft es jedoch auch Unternehmen mit 1.000 und mehr Mitarbeitern. Voraussetzung ist, dass sich die Hauptverwaltung, die Hauptniederlassung, der Verwaltungssitz oder der satzungsmäßige Sitz in Deutschland befinden.

Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltverpflichtungen innerhalb ihrer Lieferketten (Beschaffung & Vertrieb) zu analysieren und bei festgestellten Verstößen Präventiv- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.  Die von Unternehmen einzuhaltenden Menschenrechts- und Umweltverpflichtungen sind im Gesetz definiert (sie sind in einem Anhang zum Gesetz aufgelistet und umfassen unter anderem mehrere internationale Konventionen).

Unternehmen, die von dem Gesetz betroffen sind, sollten sich so schnell wie möglich vorbereiten, um die gesetzlichen Anforderungen ab dem 1. Januar 2023 zu erfüllen. Die Nichteinhaltung kann zu erheblichen Strafen und Bußgeldern sowie zum Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren führen. Auch kleinere Unternehmen, die nicht direkt von dem Gesetz betroffen sind, sollten vorsichtig sein: Große Unternehmen, die direkt von dem Gesetz angesprochen werden, könnten versuchen, ihre Lieferanten ebenfalls in die Einhaltung der Verpflichtungen des Gesetzes einzubinden.

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