EFS Consulting
09.12.2020

Aktualisierung der Richtlinien für die Zulassung von Funkgeräten in Jordanien

Die finale Version der Richtlinien für Bedingungen und Verfahren zur Erlangung der Genehmigung für Telekommunikationsgeräte und zur Regelung ihrer Einfuhr nach Jordanien wurde vor kurzem veröffentlicht 

Die Regulierungskommission für Telekommunikation (TRC) des Haschemitischen Königreichs Jordanien veröffentlichte die finale Version der Richtlinien für Bedingungen und Verfahren zur Erlangung der Genehmigung für Telekommunikationsgeräte und zur Regulierung ihrer Einfuhr nach Jordanien. Die Richtlinien enthalten mehrere neue Bestimmungen. 

Erstens wurde die Gültigkeit neu ausgestellter TRC-Typgenehmigungszertifikate von 1 auf 3 Jahre verlängert. Zweitens muss die TRC-Typgenehmigungsnummer nicht mehr im Produktetikett enthalten sein. Dies bedeutet, dass das Produktetikett nur folgende Informationen enthalten muss: 

– Name und Anschrift des Herstellers 

– Marke, Modell, Typ und Handelsname des Produkts 

– (nur für Geräte mit Mobilfunkmodul) IMEI-Nummer 

Der Text der Richtlinien ist derzeit nur in arabischer Sprache verfügbar und kann auf der Website der Regulierungskommission für Telekommunikation abgerufen werden.

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