Automotive Regulatory | EU
Elektrofahrzeuge zu leise?
Eine neue EU-Verordnung legt Mindestgeräuschpegel für Elektrofahrzeuge fest
In der EU wird der Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen durch die Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 geregelt. Nach nunmehr 5 Jahren wurde der Rechtsakt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/839 der Kommission vom 7. April 2019 geändert, wonach alle neu zugelassenen Elektrofahrzeuge in der EU ein akustisches Warnsignal für Fußgänger erzeugen müssen. Autos müssen mit dem „Acoustic Vehicle Alert System“ (AVAS) ausgestattet sein, das bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h oder weniger ein Geräusch von mindestens 56 Dezibel erzeugt. Auf diese Weise haben unaufmerksame oder sehbehinderte Fußgänger mehr Chancen, ein herannahendes Auto zu hören und zu reagieren. Die Verordnung gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge, deren Typ nach dem 1. Juni 2019 genehmigt wurde
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns!