EFS Consulting
07.09.2021

Warnsysteme für Schläfrigkeit und Aufmerksamkeit beim Fahren

Vor einigen Monaten (Link) informierten wir über den Entwurf einer delegierten Verordnung der Kommission über Warnsysteme für Müdigkeit und Aufmerksamkeit beim Fahren. 

Nun wurde die endgültige Fassung veröffentlicht.  Die Verordnung ist als Delegierte Verordnung (EU) 2021/1341 der Kommission in Kraft getreten.  Sie ergänzt die Verordnung (EU) 2019/2144 über die allgemeine Sicherheit, die den Einbau von Warnsystemen für Müdigkeit und Aufmerksamkeit des Fahrers (Driver Drowsiness and Attention Warning, DDAW) ab dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für alle Neufahrzeuge vorschreibt.

Die neue delegierte Verordnung legt die technischen und leistungsbezogenen Anforderungen für DDAW-Systeme sowie Kriterien für die Validierungsprüfungen fest, die von den Fahrzeugherstellern durchgeführt werden müssen, um die Einhaltung der festgelegten Mindestleistungsschwellen nachzuweisen.

Sie enthält eine Referenzskala, die von Herstellern und technischen Diensten zur Messung der Schläfrigkeit des Fahrers zu verwenden ist. In diesem Fall muss das Verfahren ordnungsgemäß dokumentiert werden und die Gleichwertigkeit mit der in der Verordnung festgelegten Referenzskala muss nachgewiesen werden.

Wenn Sie mehr über die delegierte Verordnung und die europäischen Anforderungen an Fahrzeuge erfahren möchten, zögern Sie nicht, unser EFS Product Compliance Team zu kontaktieren.

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