EFS Consulting
30.09.2021

Vier neue Stoffe sollen in die Liste der SVHC aufgenommen werden

Die EU-Kommission hat eine neue öffentliche Konsultation zu vier potenziellen SVHC gestartet.

Interessengruppen können bis zum 18. Oktober 2021 Kommentare zu diesen vorgeschlagenen SVHC abgeben.  Nach der Konsultation wird entschieden, ob die Stoffe in die ECHA-Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe aufgenommen werden.

Die vorgeschlagenen Stoffe sind:

– (±)-1,7,7-trimethyl-3-[(4-methylphenyl)methylene]bicyclo[2.2.1]heptan-2-one covering any of the individual isomers and/or combinations thereof (4-MBC)

– 6,6′-di-tert-butyl-2,2′-methylenedi-p-cresol (DBMC)

– S-(tricyclo[5.2.1.0’2,6]deca-3-en-8(or 9)-yl) O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) O-(isopropyl or isobutyl or 2-ethylhexyl) phosphorodithioate

– tris(2-methoxyethoxy)vinylsilane

Produzenten, Lieferanten und Importeure müssen ihre Erzeugnisse, die eine gewisse Konzentration der in der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) aufgeführten Substanzen enthalten, bei Einfuhr in die EU registrieren.

Nach der REACH-Verordnung ist ein Erzeugnis ein „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“. Beispiele für Erzeugnisse sind Bekleidung, Fußböden, Möbel, Schmuck, Zeitungen und Kunststoffverpackungen.

Werden neue Stoffe in die Liste aufgenommen, haben die Unternehmer sechs Monate Zeit, ihre Erzeugnisse, welche diese Stoffe enthalten, bei der Behörde anzumelden.

Die rechtliche Grundlage dafür ist die REACH-Verordnung EG 1907/2006 (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), welche das Chemikalienrecht in der EU grundlegend harmonisiert hat. Dabei folgt sie dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit der Industrie. Das bedeutet, dass jeder Unternehmer selbstständig seine in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Erzeugnisse registrieren muss und seine Produkte nur dann in der EU vertreiben darf, wenn er über eine Registrierungsnummer verfügt.

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