EFS Consulting
10.12.2020

UK: Konsultation über die neue Cybersicherheitsregelung

Die britische Regierung plant und erarbeitet eine neue Cybersicherheitsregelung für smarte Konsumgüter 

Das britische Ministerium für Digitales, Kultur, Medien und Sport führt derzeit eine öffentliche Konsultation über die geplante Cybersicherheitsregelung durch (letzter Termin für Kommentare ist der 17. September 2020). Ein Entwurf wird für Anfang 2021 erwartet. 

Die Regelung wird sich auf Konsumprodukte des Internets der Dinge (Consumer Internet of Things, IoT) auswirken. Diese sind definiert als jedes netzwerkfähige Produkt und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die innerhalb des Vereinigten Königreichs geliefert oder verfügbar sind (siehe dazu die HS-Code-Listen der Kapitel 84 und 85). 

IoT-Geräte werden in Millionen von Haushalten auf der ganzen Welt immer alltäglicher. Obwohl die Prognosen unterschiedlich ausfallen, geht man davon aus, dass es in Haushalten bis Ende 2025 weltweit bis zu 75 Milliarden vernetzte smarte Geräte geben könnte. Viele der auf dem Markt befindlichen Geräte weisen immer noch grundlegende Schwachstellen auf, wie zum Beispiel Standardpasswörter, die die Geräte anfällig für DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) machen. Der Zweck dieser neuen Regelung ist es, diese Mängel zu beheben, um damit die Sicherheit und Privatsphäre der britischen Verbraucher besser zu schützen. 

Stellungnahmen können über die folgende eigens dafür erstellte Website eingereicht werden: Call for Views on proposals for regulating consumer smart product cyber security 

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