Überarbeitung des EU-Südkorea-Freihandelsabkommens
Anhänge des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Südkorea wurden überarbeitet, einschließlich derjenigen, die die Anerkennung von UNECE-Regelungen für Fahrzeuge betreffen.
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea ist am 2015 in Kraft getreten. Seine Anhänge 2-C-2 und 2-C-3 umfassen Kraftfahrzeuge und deren Teile und listet diejenigen auf, für die beide Parteien UNECE-Regelungen anerkennen. Kürzlich wurde der Text der Anhänge geändert.
Gemäß dem Beschluss Nr. 3 des Handelsausschusses EU-Korea vom 29. April 2021 zur Änderung der Anlagen 2-C-2 und 2-C-3 des Anhangs 2-C des Freihandelsabkommens EU-Korea [2021/1082] wurden unter anderem die folgenden Änderungen vorgenommen:
- Da UN-Regelungen in der EU verbindlich gelten, wurde aus Gründen der Einfachheit beschlossen, die Verweise auf EU-Verordnungen (z. B. GSR — Verordnung über die allgemeine Fahrzeugsicherheit) und -Richtlinien in der Spalte „Entsprechende technische Vorschrift der EU“ zu streichen, sodass die Spalte leer bleibt.
- Bei den Einträgen „Zulässiger Geräuschpegel“ und „Ersatzschalldämpferanlagen“ wurde in der Spalte „Entsprechende technische Vorschrift der EU“ der Verweis auf die „Verordnung (EU) Nr. 540/2014“ hinzugefügt, da mit dieser Verordnung, deren Anwendung gestaffelt erfolgt, die Richtlinie 70/157/EWG aufgehoben wird.
- Der Eintrag „Emissionen“ wurde durch den Eintrag „Emissionen leichter Nutzfahrzeuge“ ersetzt, da die UN-Regelung Nr. 83 nur für Fahrzeugklassen M1 und N1 gilt. Ferner wurde der Verweis auf die „Richtlinie 70/220/EWG“ gestrichen, da diese durch die in die Spalte „Entsprechende technische Vorschrift der EU“ aufgenommenen „Verordnungen (EG) Nr. 715/2007, (EG) Nr. 692/2008, (EU) Nr. 459/2012, (EU) 2016/427, (EU) 2016/646, (EU) 2017/1151, (EU) 2017/1154 und (EU) 2018/1832“ aufgehoben und ersetzt wurde.
- In Bezug auf den Eintrag „Austauschkatalysatoren“ wurde der Verweis auf die „Richtlinie 70/220/EWG“ gestrichen, da diese durch die in die Spalte „Entsprechende technische Vorschrift der EU“ aufgenommenen „Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 692/2008“ aufgehoben und ersetzt wurde.
Wenn Sie mehr über die Rolle und die Auswirkungen der EU-Freihandelsabkommen für die Automobilindustrie und für die Anerkennung von UNECE-Regelungen erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.