EFS Consulting
21.03.2023

Schrittweise Umsetzung des Gesetzes zur Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft

Das umfassende Gesetz, das im Jahr 2020 veröffentlicht wurde, hat eine Reihe weiterer Rechtsakte mit Vorschriften für Hersteller und Händler mit sich gebracht, die schrittweise in Kraft treten.

Der ehrgeizige französische Rechtsrahmen sieht eine strenge Regelung für die Vermeidung, Verringerung und das Recycling mehrerer Produktbereiche vor.

Die Verordnung legt den Grundstein für den „Kampf gegen den Abfall und die Kreislaufwirtschaft“, wie Frankreich seinen Rahmen offiziell bezeichnet hat. Das Ziel ist ein geringer Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen, die Wiederverwendung von Abfällen als Ressource, eine längere Lebensdauer von Produkten, das Recycling von 100 % der Kunststoffe und weniger Verschwendung im Allgemeinen. Erreicht werden soll dies durch politische Maßnahmen wie Zielvorgaben für die Abfallreduzierung und die schrittweise Abschaffung von Einwegkunststoffen, das Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren und ein System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).

Auf der Grundlage des Rahmens für 2020 wurden in mehreren Verordnungen die EPR-Verpflichtungen für alle Hersteller, Importeure und Vertreiber von Produkten, die unter diese Regelung fallen, im Einzelnen festgelegt. Zu den Produkten, die unter das EPR-System fallen, gehören u.a. alle Arten von Verpackungen, Batterien und Akkumulatoren, Reifen und Fahrzeuge, Papier, Kleidung und Spielzeug. Mit dem französischen Gesetz wird der Geltungsbereich erweitert, sodass der Rahmen auch für alltägliche Haushaltsprodukte wie Kaugummis oder Windeln gilt.

Zu den jüngsten Entwicklungen im Jahr 2023 gehören die Einführung des nationalen Labels „Anti-Lebensmittelabfall“ für Produkte, eine Mitteilung zur möglichen Aufnahme einer neuen Produktkategorie (medizinisch-technische Hilfsmittel) und eine Erweiterung des Reparaturfähigkeitsindex zu einem Haltbarkeitsindex, der ab dem 01.01.2024 neue Kriterien enthält. Außerdem werden in den nächsten Wochen weitere Verlautbarungen zu den konkreten Fristen für das Inkrafttreten der Verpflichtungen zur Information über die Abfallsortierung auf den Produkten (TRIMAN) sowie konkrete Informationen zur Umsetzung der Kundeninformationen auf Produktdatenblättern für manche Produktgruppen.

Weitere Informationen über den Rechtsrahmen finden Sie hier.

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