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17.02.2022

RoHS-Verordnung statt RoHS-Richtlinie?

Eine öffentliche Konsultation wurde zur Überprüfung der ROHS-Richtlinie eingeleitet. 

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der EU-Vorschriften und zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in der Elektronik eingeleitet. Die RoHS-Richtlinie beschränkt derzeit die Verwendung von 10 gefährlichen Stoffen in EEE und ist Teil des CE-Konformitätsbewertungssystems in der EU. 

Die von der EU-Kommission im Rahmen des Evaluierungsprozesses der RoHS-Richtlinie durchgeführten Bewertungen und Konsultationen haben gezeigt, dass die Richtlinie ihr Ziel grundsätzlich erreicht. Die Bewertung ergab jedoch auch eine Reihe von Problemen bei der praktischen Anwendung der Richtlinie sowie einige systembedingte Probleme, die insbesondere auf den hohen Verwaltungsaufwand und die Komplexität der bestehenden Bestimmungen und Verfahren hinweisen. 

Daher werden mehrere Optionen zur Verbesserung des RoHS-Rahmens in der EU in Betracht gezogen: 

  • Die RoHS-Richtlinie unverändert beibehalten und bestimmte nichtlegislative („weiche“) Maßnahmen einführen, wie z. B. eine Aktualisierung des RoHS-FAQ-Dokuments. 
  • Vereinfachung und Klarstellung der RoHS-Richtlinie durch Einführung und Überarbeitung gesetzlicher („harter“) und weicher Maßnahmen, um: (i) die Ausnahmekriterien und den Prozess zu präzisieren und zu verbessern; (ii) den Auslöser, die Kriterien und das Verfahren für Stoffbeschränkungen zu klären und zu verbessern; (iii) die Kohärenz mit anderen Rechtsvorschriften, vor allem REACH und Ökodesign, zu gewährleisten; und (iv) die Umsetzung und Durchsetzung zu verbessern. 
  • Umwandlung der RoHS-Richtlinie in eine Verordnung, um die Anwendung zu vereinfachen und den unnötigen regulatorischen Aufwand im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Umsetzungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu verringern. 
  • Aufhebung der RoHS-Richtlinie und Aufnahme ihrer Bestimmungen in die REACH-Verordnung. 
  • Aufhebung der RoHS-Richtlinie und Berücksichtigung der Produktanforderungen im Rahmen einer Gesetzgebung für die umweltgerechte Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten 

Die öffentliche Konsultation finden Sie HIER. 

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