EFS Consulting
17.03.2022

Neuregelung bei elektrischen Feststellbremsen

Die UN-Wirtschaftskommission (UN/ECE) ebnet den Weg für die Änderung der UN/ECE-Regelung R 13 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen), indem sie die Initiative Deutschlands aufgreift. Die Feststellbremsanlage muss es ermöglichen, das Fahrzeug an einer Steigung oder einem Gefälle auch bei Abwesenheit des Fahrers im Stillstand zu halten.

Mit der Änderung sollen schwere Verkehrsunfälle verhindert werden, wie sie sich zwischen 2011 und 2018 mindestens 65 Mal ereignet haben. 25 Menschen sind dabei sogar ums Leben gekommen. Ziel der Neuregelung ist es, der Vision Zero näherzukommen – eine Idealvorstellung einer Welt ohne Arbeitsunfälle.

Die Novellierung der UN/ECE-Regelung R 13 soll mehr Sicherheit beim Betrieb von Nutzfahrzeugen schaffen. Am 21. September 2021 hat die UN/ECE den Vorschlag Deutschlands angenommen, die europäischen Zulassungsvorschriften anzupassen und ab 2024 schrittweise die automatisch aktivierte Feststellbremse einzuführen.

Die neue Regelung gilt für Fahrzeuge mit elektrischen Feststellbremssystemen. Sie soll künftig automatisch aktiviert werden, wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb ist und die Zündung ausgeschaltet wird oder der Fahrer den Lkw verlässt. Die Fahrzeugelektronik kann das Verlassen des Fahrersitzes zum Beispiel durch das Öffnen der Fahrertür oder des Sicherheitsgurtes erkennen. Man hofft, mit dieser Änderung schwere und tödliche Unfälle, die durch wegrollende Nutzfahrzeuge verursacht werden, vollständig verhindern zu können.

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