Neues Emissionshandelssystem (ETS) für den Straßenverkehr
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein separates EU-Emissionshandelssystem (ETS) für den Straßenverkehrssektor und Gebäude einzuführen.
Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG bezieht sich auf die laufende Phase 4 des ETS (2021-2030). Einer der Schlüsselpunkte dieser Änderung ist ein separates, eigenständiges ETS für Gebäude und Straßenverkehr.
Dieses neue ETS soll die Kraftstofflieferanten regulieren, für die bereits ein Monitoring- und Berichterstattungssystem im Rahmen des Verbrauchsteuersystems der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates besteht. Ab 2024 müssten die regulierten Unternehmen über eine Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen verfügen und die Menge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs melden. Im Jahr 2026 müssten sie weiters eine entsprechende Menge an Zertifikaten abgeben, die von der Kohlenstoffintensität der Kraftstoffe abhängt. Die Emissionsobergrenze würde im Jahr 2026 auf der Grundlage der Daten aus der Verordnung über die Lastenteilung festgelegt.
Um die sozialen Auswirkungen der Abwälzung der Kohlenstoffkosten auf Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer abzumildern, hat die Kommission einen Vorschlag für einen sozialen Klimafonds vorgelegt, der 25 % der Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und Gebäude verwenden würde.