EFS Consulting
15.04.2021

Neueinstufung von PFOA unter California Proposition 65

Die OEHHA beabsichtigt, Perfluoroctansäure (PFOA) als krebserregend unter dem sogenannten Safe Drinking Water and Toxic Enforcement Act von 1986 (kurz Proposition 65) einzustufen.

Während PFOA derzeit aufgrund seiner Entwicklungstoxizität unter der Proposition 65 gelistet ist, plant die OEHHA, es auch als krebserregend zu listen. PFOA wurde in der Vergangenheit bei der Herstellung von verschiedenen Konsumgütern verwendet, zum Beispiel als Beschichtungsmaterial in der Bekleidungsindustrie oder für Kochgeschirr, aber auch in vielen anderen Produkten. Die OEHHA bittet bis zum 3. Mai 2021 um Stellungnahmen, ob PFOA die in der Proposition 65 festgelegten Kriterien erfüllt.

Es wurde weltweit festgestellt, dass PFOA schwerwiegende Folgen für die menschliche Gesundheit hat und aufgrund seiner Persistenz über lange Zeit in der Umwelt verbleibt. Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (auch POP Konvention) löste daraufhin in mehreren Ländern das Verbot der Produktion und Verwendung von PFOA aus. Die EU hat den Stoff 2020 mit der Delegierten Verordnung (EU) 2020/784 der Kommission zur Änderung der EU-Verordnung 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe verboten und die zulässigen Konzentrationen auf maximal 25 ppb in Verbindungen festgelegt.

In ähnlicher Weise setzen mehrere asiatische Länder schrittweise Verbote der Verbindung um. Während Taiwan die Substanz im Jahr 2020 verboten hat, wird Japan voraussichtlich Mitte Oktober dieses Jahres die Vorschriften für PFOA verschärfen.

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