EFS Consulting
01.08.2023

Neue Verordnung über neue und gebrauchte Batterien kommt

Nach langen Verhandlungen wurde die Verordnung über Batterien und Altbatterien offiziell veröffentlicht und wird am 17.08.2023 in Kraft treten.

Ziel der Verordnung ist es, eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor zu schaffen, indem alle Phasen des Batterielebenszyklus, von der Konzeption bis zur Entsorgung, berücksichtigt werden.

Die neue Verordnung über Batterien und Altbatterien enthält eine Reihe von Anforderungen zur Förderung von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft bei Batterien. Zu den meist diskutierten gehören die obligatorische CE-, CO2- und Abfallsammelkennzeichnung sowie der digitale Batteriepass. Ab August 2026 müssen alle in Verkehr gebrachten Batterietypen mit diesen Informationen versehen sein.

Zudem werden strengere Sammel- und Recyclingziele für Altbatterien eingeführt, einschließlich Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien für neue Batterien. Diese Anforderungen sollen den Übergang zu sauberer Energie unterstützen und die Umweltauswirkungen von Batterien verringern.

Die Verordnung gilt für alle Batterietypen und dehnt damit den Geltungsbereich ihrer Vorgängerin auf Antriebsbatterien (für Elektrofahrzeuge) und Batterien für die Mikromobilität aus. Damit trägt sie dem bedeutenden Wachstum der Elektromobilität Rechnung, auf dessen Grundlage sich die Nachfrage nach Batterien bis 2030 voraussichtlich verzehnfachen wird.

Die neue Verordnung ersetzt die Batterierichtlinie und ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Die Verordnung tritt im August 2023 in Kraft, sieht aber verschiedene Übergangsfristen für die neuen Verpflichtungen vor. Die Verordnung kann HIER eingesehen werden.

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