EFS Consulting
11.01.2022

Neue Verordnung über Kraftfahrzeugemissionen in Peru

In Peru wurde ein neuer Erlass veröffentlicht, der die höchstzulässigen Grenzwerte für atmosphärische Emissionen von Kraftfahrzeugen festlegt.

Die neu veröffentlichte Oberste Verordnung Nr. 029-2021-MINAM ändert die Oberste Verordnung Nr. 010-2017-MINAM, in der die höchstzulässigen Grenzwerte für atmosphärische Emissionen von Kraftfahrzeugen festgelegt sind.

Sie ändert die bestehenden Grenzwerte und führt aktualisierte Grenzwerte ein, die auf den europäischen Normen basieren. So gilt beispielsweise für leichte Personenkraftwagen von 2018 bis September 2024 die Abgasnorm EURO 4 (auf der Grundlage der EU-Rechtsvorschriften 98/69/EG(B) und 2002/80/EG).

Ab Oktober 2014 wird EURO 6b vorgeschrieben (basierend auf den EU-Verordnungen (UE) 459/2012 und (UE) 2017/1154).

Der Erlass enthält auch ähnliche Anforderungen für verschiedene Arten von Lastkraftwagen.

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