EFS Consulting
01.04.2021

Neue türkische Regelung zur Kennzeichnung von Reifen

Die Türkei hat einen Entwurf für eine Verordnung über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter (2020/740/EU) veröffentlicht.

Die Verordnung schafft durch die Kennzeichnung Rahmenbedingungen für die Bereitstellung harmonisierter Informationen über Reifenparameter, damit die Endnutzer beim Reifenkauf eine sachkundige Wahl treffen können, um die Sicherheit, den Gesundheitsschutz sowie die wirtschaftliche und ökologische Effizienz des Straßenverkehrs zu erhöhen, indem kraftstoffeffiziente, langlebige und sichere Reifen mit niedrigem Geräuschpegel beworben werden.

Die Verordnung gilt für in Verkehr gebrachte Reifen der Klassen C1, C2 und C3. Die Anforderungen für runderneuerte Reifen bestehen, sobald ein geeignetes Prüfverfahren zur Messung der Leistung eines solchen Reifens gemäß Artikel 13 verfügbar ist.

Sie gilt nicht für: Reifen für den harten Einsatz im Gelände; Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 01.10.1990 erfolgte; Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von unter 80 km/h; Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser kleiner als 254 mm oder größer als 635 mm; Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Traktionsverbesserung (z.B.: Spikereifen); Reifen, die ausschließlich für die Montage an Rennfahrzeugen ausgelegt sind; gebrauchte Reifen, sofern solche Reifen nicht aus einem Drittland eingeführt werden.

Die türkische Regelung basiert auf der Verordnung (EU) 2020/740 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009.

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