Neue Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette
Vor Kurzem wurde in der Schweiz die Vernehmlassung zum Entwurf der Ausführungsverordnung zu den neuen Sorgfaltspflichten von Unternehmen eröffnet.
Der Entwurf der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) orientiert sich unter anderem an der Verordnung (EU) 2017/821 über Konfliktmineralien und regelt, welche Unternehmen neue Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.
Große Schweizer Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption sowie über die dagegen ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen. Zum anderen müssen Unternehmen mit Risiken in den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der sogenannten Konfliktmineralien besondere und weitgehende Sorgfaltspflichten einhalten.
Die Verordnung legt die Einfuhr- und Bearbeitungsmengen für Mineralien und Metalle fest, bis zu denen ein Unternehmen von der Sorgfalts- und Berichterstattungspflicht betreffend Konfliktmineralien befreit ist. Ferner enthält sie die Ausnahmen von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Unternehmen mit geringen Risiken im Bereich der Kinderarbeit. Schließlich konkretisiert die Verordnung die einzelnen Sorgfaltspflichten und nennt die maßgebenden international anerkannten Regelwerke.
Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Juli 2021 und das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 1. Januar 2022 vorgesehen.