Neue Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen
Am 1. März 2021 sind in der EU zehn Durchführungsverordnungen in Kraft getreten, die Energieeffizienz- und andere Anforderungen für verschiedene Produktgruppen festlegen
Produkte, die in den Geltungsbereich der Verordnungen fallen, sind: Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Bildschirme (einschließlich Fernsehgeräte), Lichtquellen und separate Vorschaltgeräte, externe Stromversorger, Elektromotoren, Kühlgeräte mit direkter Verkaufsfunktion (z. B. Kühlschränke in Supermärkten, Verkaufsautomaten für Kaltgetränke), Leistungstransformatoren und Schweißgeräte.
Acht dieser Verordnungen überarbeiten bereits bestehende Anforderungen, während Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion und Schweißgeräte erstmalig geregelt werden.
Sechs der Produktgruppen, die neuen und überarbeiteten Ökodesign-Anforderungen unterliegen, werden auch von neuen Energiekennzeichnungsregeln erfasst, nämlich Kühlgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays (einschließlich Fernsehgeräte), Lichtquellen und Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (die relevante Verordnung ist die Energiekennzeichnungs-Rahmenverordnung (EU) 2017/1369).
Für die betroffenen Produkte muss eine Konformitätsbewertung nach der EU-Ökodesign-Rahmenrichtlinie 2009/125/EG durchgeführt werden. Darüber hinaus zielen mehrere der Ökodesign-Maßnahmen darauf ab, die Reparatur von Produkten zu erleichtern, indem die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sichergestellt wird.