Neue EU-Reifenkennzeichnung tritt in Kraft
Am 1. Mai 2021 treten neue EU-Kennzeichnungsvorschriften für Reifen in Kraft
Die neuen Anforderungen beruhen auf der Verordnung (EU) 2020/740, die am 25. Juni 2020 in Kraft getreten ist. Sie hebt die Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 auf und ersetzt sie mit Beginn der Gültigkeit am 1. Mai 2021. Sie schafft einen Rahmen für die Bereitstellung harmonisierter Informationen zu Reifenparametern durch die Kennzeichnung, damit die Endnutzer beim Reifenkauf eine fundierte Entscheidung treffen können, um die wirtschaftliche und ökologische Effizienz des Straßenverkehrs durch die Förderung kraftstoffeffizienter, sicherer und geräuscharmer Reifen zu steigern.
Während Inhalt und Format der Reifenkennzeichnung in Anhang II festgelegt sind, sieht Anhang I die Prüfung, Einstufung und Messung der folgenden Parameter vor:
(A) Kraftstoffeffizienzklassen und Rollwiderstandskoeffizient,
(B) Nasshaftungsklassen,
(C) Klassen des externen Rollgeräuschs und Messwert,
(D) Schneegriffigkeit,
(E) Eisgriffigkeit.
Die Lieferanten und Händler von Fahrzeugen und Reifen müssen den Endnutzern vor dem Verkauf die Kennzeichnung der angebotenen oder montierten Reifen sowie jegliches technische Werbematerial zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass das Produktinformationsblatt gemäß Anhang IV verfügbar ist.
In der Verordnung sind mehrere Übergangsfristen definiert, die sich nach dem Produktionsdatum der Reifen richten.
Um mehr zu erfahren, zögern Sie bitte nicht, Ihr EFS Product Compliance Team zu kontaktieren.