Neue EU-Produktsicherheitsverordnung!
Der Einwurf einer neuen Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit wurde gerade von der EU-Kommission veröffentlicht.
Die Verordnung würde die bestehende Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG aufheben und im Gegensatz zu dieser ohne eine nationale Umsetzung in allen Mitgliedsstaaten direkt gelten.
Der Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten steht im Einklang mit der Neuen Verbraucheragenda 2020 und zielt darauf ab:
(i) den allgemeinen Rahmen für die Sicherheit von Non-Food-Verbraucherprodukten zu aktualisieren und zu modernisieren;
(ii) die Rolle als Sicherheitsnetz für die Verbraucher zu erhalten
iii) die Bestimmungen an die Herausforderungen anzupassen, die sich durch neue Technologien und den Online-Verkauf ergeben, und
(iv) Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.
Mit der Verordnung würden die Marktüberwachungsvorschriften für Produkte, die nicht in den Anwendungsbereich der EU-Harmonisierungsvorschriften fallen („nicht harmonisierte Produkte“), an die für Produkte, die in den Anwendungsbereich der EU-Harmonisierungsvorschriften fallen („harmonisierte Produkte“), geltenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/1020 angeglichen.
Der Vorschlag berücksichtigt auch Bestimmungen verschiedener anderer aktueller EU-Rechtsvorschriften, wie z. B. das Cybersicherheitsgesetz, den Legislativvorschlag zur künstlichen Intelligenz (KI), die REACH-Verordnung oder den Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft.
Da die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit den Status eines Vorschlags hat, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich ihre Bestimmungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ändern werden.