EFS Consulting
10.05.2021

Neue EU-Automobilverordnungen

Die EU hat zwei neue Durchführungsverordnungen veröffentlicht, um die Anwendung der aktuellen EU-Typgenehmigungsvorschriften für Fahrzeuge zu unterstützen.

Im April veröffentlichte die EU im Amtsblatt der Europäischen Union neue Durchführungsbestimmungen zu den technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und zu den Spezifikationen für Notfall-Spurhalteassistenten (Emergency Lane Keeping Systems).

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/535 vom 6. April 2021 legt Anforderungen für die Durchführung der EU-Verordnung Nr. 2019/2144 über Typgenehmigungen für Fahrzeuge und für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten fest, die für solche Fahrzeuge bestimmt sind.

Dazu gehören unter anderem Anforderungen an Kennzeichen, Scheibenwischer, Radabdeckungen, Scheibenentfrostungs- und -entfeuchtungssysteme, Gangwechselanzeigen, Bewegungsmelder und Frontschutzsysteme.

Neben dieser Verordnung wurde am 20. April 2021 die Durchführungsverordnung, (EU) 2021/646 veröffentlicht.  Sie legt relevante technische und leistungsbezogene Anforderungen für die Anwendung von Notfall-Spurhalteassistenten fest. Laut der Verordnung bestehen Notfall-Spurhaltesysteme aus zwei separaten Systemen; einem Spurhaltewarnsystem und einer korrigierenden Richtungssteuerungsfunktion.

Spurhaltesysteme sind Teil der neuen obligatorischen Sicherheitsmerkmale, die in der EU-Verordnung 2019/2144 über „die Typgenehmigungsanforderungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit und des Schutzes der Fahrzeuginsassen und gefährdeten Verkehrsteilnehmer“ festgelegt sind.

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