Neue Entwürfe von EU-Verordnungen zum autonomen Fahren
Vor Kurzem hat die Europäische Kommission zwei Entwürfe für EU-Verordnungen veröffentlicht, die einen breiteren Einsatz von vollautomatisierten Fahrzeugen ermöglichen.
Der erste Entwurf (Ares(2022)2077610) sieht vor allem Änderungen an der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern vor, die die europäische Kleinserien-Typgenehmigung (EUSSTA) für vollautomatisierte Fahrzeuge ermöglichen würden. Darüber hinaus ist der zweite Verordnungsentwurf (Ares(2022)2667391) eine Durchführungsverordnung in Verbindung mit (EU) 2019/2144, die einheitliche Verfahren und technische Spezifikationen für die Typgenehmigung der automatisierten Fahrsysteme von vollautomatisierten Kraftfahrzeugen vorsieht.
Die, am 22. März 2022 veröffentlichte Konsultation, über die vorgeschlagenen Änderungen der Delegierten Verordnung der EU über die Genehmigung und Marktüberwachung, hat mehrere zentrale Kernpunkte. Zum einen sollen Bestimmungen umgesetzt werden, die eine EUSSTA von vollautomatisierten Fahrzeugen der Klassen M und N ermöglichen. Zum anderen soll in (EU) 2018/858 eine neue Tabelle mit Spezifikationen von Anforderungen, die für Fahrzeuge in Kleinserien gelten, aufgenommen werden. Schließlich soll die Tabelle angeben, ob und wo Ausnahmen von den Typgenehmigungsanforderungen gemacht werden.
Des Weiteren wurde am 7. April 2022 der Entwurf einer EU-Durchführungsverordnung mit einheitlichen Verfahren und technischen Spezifikationen für die Typgenehmigung von automatisierten Fahrsystemen veröffentlicht. Diese sind nur in den folgenden Situationen anwendbar. Die Anwendung soll lediglich für vollautomatisierte Fahrzeuge der Klassen M und N gelten, die in einem vorher festgelegten Stadt- oder Vorortgebiet verkehren, auf Fahrzeuge, die ausschließlich auf einer festgelegten Strecke mit einem festen Anfangs- und Endpunkt verkehren(‘Hub-to-hub’) und schließlich auf Fahrzeuge mit einem an ‘Automated valet parking’ Modus zum Parken innerhalb festgelegter Einrichtungen.