EFS Consulting
23.01.2023

Kuwait publiziert Verordnung zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Die Ministerin für öffentliche Arbeiten und die Ministerin für Elektrizität, Wasser und erneuerbare Energien hat die endgültige Verordnung für Ladestationen für Elektrofahrzeuge genehmigt.

Diese Verordnung zielt hauptsächlich darauf ab, organisatorische Regeln, Strategien und Standards für das Ladesystem für Elektroautos festzulegen, die den zuständigen Behörden vorgelegt werden müssen.

Die Verordnung soll Definitionen für die Anwendung der Bestimmungen der technischen Spezifikationen und die Regeln für die Verwendung von elektrischen Ladegeräten, wie z.B. Wechselstrom- oder Gleichstromladegeräte für Elektrofahrzeuge, enthalten. Darüber hinaus enthält sie auch Definitionen für das wiederaufladbare Energiespeichersystem, wie das Fahrzeugladesystem, den Strompfad und andere Definitionen im Zusammenhang mit dem Stecker des Elektrofahrzeugs, d.h. einem Fahrzeuganschlusskabel.

In der Verordnung wurden auch die Standorte für die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge festgelegt, darunter Tankstellen, Autobahnen, Hauptverkehrsstraßen, Institutionen und Behörden, gewerbliche Einrichtungen und Privatwohnungen. Insbesondere für Privatwohnungen sieht die Verordnung vor, dass die Installation von Ladestationen mit Wechselstrom erlaubt ist, wenn die elektrische Leistung einer Ladestation 22 Kilowatt nicht übersteigt, während in anderen Bereichen die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit Wechsel- oder Gleichstrom erlaubt ist.

Die Verordnung wird in mehreren Phasen umgesetzt. Die erste Phase beginnt am Tag des Inkrafttretens des Beschlusses und läuft bis zum 31.12.2025. Die zweite Phase beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2030.

Der Text der Verordnung kann HIER eingesehen werden.

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