EFS Consulting
18.05.2021

KI-Regulierung und die Automobilindustrie

Wie sich der neue EU-Vorschlag zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz auf die Automobilindustrie bezieht

Die Kommission hat kürzlich den allerersten Rechtsrahmen für KI vorgeschlagen, der sich mit den Risiken von KI befasst und dessen Ziel es ist, Europa in die Lage zu versetzen, eine führende Rolle auf globaler Ebene zu spielen. Es sollen verlässliche rechtliche Lösungen für Fragen wie die Komplexität von KI, ihre Voreingenommenheit, die gewisse Unvorhersehbarkeit und das teilweise autonome Verhalten bestimmter KI-Systeme gefunden werden, um deren Vereinbarkeit mit den Grundrechten zu gewährleisten und die Durchsetzung rechtlicher Vorschriften zu erleichtern.

Bei der Beschreibung der Ziele des Vorschlags unterscheidet die Kommission zwischen Produkten, bei denen KI zum Einsatz kommt, die unter die Rechtsvorschriften des sogenannten Neuen Rechtsrahmens (NLF) fallen (z. B. Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug), und solchen, die unter die Rechtsvorschriften des alten Konzepts fallen (Luftfahrt oder Fahrzeuge).  Bei der ersten Produktkategorie werden die in diesem Vorschlag festgelegten Anforderungen an KI-Systeme mit hohem Risiko im Rahmen der bestehenden Konformitätsbewertungsverfahren überprüft werden.

Für Fahrzeuge wird der Vorschlag nicht direkt gelten. Die in diesem Vorschlag festgelegten grundlegenden Ex-ante-Anforderungen für KI-Systeme mit hohem Risiko werden jedoch beim Erlass einschlägiger Durchführungs- oder delegierter Rechtsvorschriften im Rahmen dieser Rechtsakte zu berücksichtigen sein.

Dieser EU-Ansatz zur Künstlichen Intelligenz wurde vom Verband der Europäischen Automobilhersteller (ACEA) begrüßt.  ACEA teilt die Meinung, dass es wichtig ist, dass die technischen Anforderungen für Automobilprodukte in den bestehenden Rahmen für die Fahrzeug-Typgenehmigung integriert werden, um Doppelanforderungen zu vermeiden. Er hofft auch, dass dieser Ansatz von den Mitgesetzgebern (Europäisches Parlament und Rat) im Laufe des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens weiter unterstützt wird.

Wie der ACEA weiter feststellt, sind viele der potenziellen rechtlichen Anforderungen an KI bereits wirksam in etablierten Prozessen für den Automobilsektor berücksichtigt worden. Auch auf internationaler Ebene (UN-ECE) wurden kürzlich Gesetze verabschiedet und weitere werden derzeit ausgearbeitet, um verschiedene Themen rund um KI (wie automatisiertes Fahren) zu behandeln.

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