EFS Consulting
01.03.2022

Freie Fahrt für Lang-LKW auf allen Straßen?

Nach wie vor sehen Speditionen weitreichenden Handlungsbedarf seitens der Politik, um ihr ganzes Potenzial auszuschöpfen  

Die von der Fachzeitschrift „trans aktuell“ befragten Speditionen fordern Lockerungen bestehender Beschränkungen auf das Positivnetz sowie eine Anhebung des Gesamtgewichts. Insbesondere die langandauernden Genehmigungsverfahren und die fehlende Transparenz bei den Streckenfreigaben erweisen sich für Speditionen als problematisch in der Praxis.  

Die von der Fachzeitschrift trans aktuell befragten Speditionen sowie Fahrzeugbauer sehen den größten Handlungsbedarf bei den Genehmigungsprozessen, die oft mehrere Jahre andauern. Diese müssten viel schneller und effizienter abgewickelt werden, um Planbarkeit für die betroffenen Unternehmen zu ermöglichen. Ebenso sollten man diese transparenter gestalten.  

Die Unternehmervertreter aus der befragten Gruppe fordern eine richtungsweisende und zukunftsorientierte Entscheidung aus der Politik ein, da die derzeitige Situation nicht mehr tragbar ist.  

Die Aussage einer Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums lässt allerdings darauf schließen, dass keine Veränderungen in naher Zukunft geplant sind. „Die Entscheidung, ob eine Strecke für Lang-Lkw geeignet ist, obliegt bei Autobahnen der Autobahn GmbH des Bundes und ansonsten den Ländern in eigener Zuständigkeit“ teilt sie mit.  Zunächst würden die Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung geprüft, woraufhin eine Meldung an den Bund erfolgt. Eine Aktualisierung der Positivliste sowie des Streckennetzes erfolgt im Rahmen einer Aktualisierungsverordnung. An der 11. anstehenden Aktualisierungsverordnung werde zurzeit gearbeitet und diese befindet sich bereits in der Endphase.  

Weiteren Aussagen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zufolge ist die Verkehrssicherheit ein wesentlicher Grund für die zögerliche Haltung der Politik. Außerdem wird auf Seiten des Ministeriums auf die Erforderlichkeit weiterer Prüfungen hingewiesen, um festzustellen, ob die Verkehrsanlagen im bereits vorhandenen Straßennetz bzw. der derzeitigen Positivliste für Lang-LKW uneingeschränkt befahrbar sind.  

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