Frankreich passt staatliche Prämien für umweltfreundliche Autos an
Die derzeitigen Kriterien für die Gewährung des Umweltbonus für die Anschaffung eines neuen Personenkraftwagens werden geändert.
Mit der Novelle will die französische Regierung Daten wie CO2-Emissionen für die Zulässigkeit von Bonuszahlungen einbeziehen.
Das französische Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und das Ministerium für Energiewende haben Änderungen an ihren Erlassen über die Förderfähigkeit von Fahrzeugen für den Umweltbonus für neue Elektrofahrzeuge vorgeschlagen. Die Änderungen sehen vor, dass bei der Berechnung der Bonusberechtigung auch die CO2-Emissionen der einzelnen Lebenszyklusphasen eines Fahrzeugs berücksichtigt werden.
Diese Verordnungen gehen einher mit einem Entwurf einer Verordnung über die Methodik zur Berechnung der Umweltbewertung, in dem die Formel zur Berechnung der einzelnen Komponenten der Bewertung, die vom Fahrzeughersteller vorzulegenden Informationen und Belege sowie der Mindestwert für die Umweltbewertung, der für die Gewährung des Umweltbonus für neue Personenkraftwagen erreicht werden muss, dargelegt sind.
Der Vorschlag zur Gesetzesänderung zum Umweltbonus kann hier eingesehen werden.