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10.12.2020

EU-Verordnung über Konfliktmineralien

Neue EU-Verordnung (EU-VO 2017/821) über Konfliktmineralien tritt ab 01.01.2021 in Kraft. 

Eine neue EU-Verordnung über Konfliktmineralien wird am 01.01.2021 in Kraft treten. Sie soll dazu beitragen, den Handel mit vier Mineralien (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten einzuschränken, die mitunter zur Finanzierung bewaffneter Konflikte beitragen oder in Zwangsarbeit abgebaut werden. 

Zinn, Tantal, Wolfram und Gold werden bei der Herstellung vieler Hightechgeräte, in der Auto-, Elektronik-, Luftfahrt- Verpackungs-, Bau- und Beleuchtungsindustrie sowie bei der Produktion von Industriemaschinen und Werkzeugen, und bei der Schmuckherstellung verwendet. 

Die Verordnung gilt direkt nur für EU-Importeure dieser Mineralien, unabhängig  der Form, in der sie gehandelt werden. Dazu soll sichergestellt werden, dass Importeure internationale Beschaffungsstandards einhalten, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegt wurden. Ein wesentlicher Kernpunkt ist dabei die Erfüllung der Sorgfaltspflicht – so haben Importeure im Zuge eines proaktiven Prozesses unter anderem solide Managementsysteme zu schaffen, Risiken in der Lieferkette zu erkennen und zu bewerten.  

Die genaue Vorgehensweise für Unternehmer wird im Dokument „Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas“ beschrieben, herausgegeben von der OECD. Demnach muss jährlich bei den Behörden der Mitgliedstaaten über die Einhaltung der Sorgfaltspflicht Bericht erstattet und dabei eine Reihe von genau umschriebenen Informationen betreffend das Ursprungsland und die Menge der eingeführten Mineralien offengelegt werden. Zusätzlich werden Importeure dazu angewiesen, Audits von unabhängigen Dritten durchführen zu lassen. Bei Bedarf werden die Mitgliedstaaten dazu ermächtigt, selbst Kontrollen durchzuführen. Eine Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten wird von unabhängigen Experten im Auftrag der EU-Kommission erstellt und laufend aktualisiert.  

EU-weit sind von der Verordnung 600 bis 1.000 Unionseinführer (gemäß EU-VO 2017/821 eine natürliche oder juristische Person, die Minerale oder Metalle zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr anmeldet) dieser Mineralien direkt betroffen. Indirekt sind auch EU-Unternehmen in der Lieferkette verpflichtet, sicherzustellen, dass sie diese Mineralien und Metalle lediglich von verantwortungsvollen und konfliktfreien Quellen beziehen. In den USA gehen die diesbezüglichen Regelungen sogar noch weiter: Gemäß dem Dodd Frank Act Section 1502 werden börsennotierte Unternehmen verpflichtet, für Mineralien, die aus der Demokratischen Republik Kongo und Nachbarländern beschafft werden, eine Sorgfaltsprüfung vorzunehmen. 

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