EFS Consulting
17.01.2023

EU-Kommission kündigt neue Anforderungen zur Cybersicherheit an

Die EU-Kommission veröffentlicht einen neuen EU-Gesetzesentwurf zur Cyber-Resilienz.

Mit den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften werden Herstellern, Importeuren und Händlern von Produkten mit digitalen Elementen umfangreiche Verpflichtungen auferlegt.

Dem Vorschlag zufolge sollen die Hersteller verpflichtet werden, diese Produkte auf Schwachstellen zu prüfen und festgestellte Sicherheitslücken zu schließen. Die nationalen Behörden können im Falle eines Verstoßes schwere Sanktionen verhängen.

Mit dem Gesetz soll vor allem verhindert werden, dass Produkte mit digitalen Elementen ein Einfallstor für Cyberangriffe darstellen. Außerdem sollen die Verbraucher ausreichende Informationen erhalten, um beim Kauf solcher Produkte eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Die Verordnungsentwürfe weisen den Herstellern die Verantwortung zu, dafür zu sorgen, dass Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt werden, den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Darüber hinaus zielen die Verordnungsentwürfe darauf ab, die Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen zu harmonisieren und zu straffen und sich überschneidende Anforderungen zu vermeiden, die sich aus unterschiedlichen sektoralen und nationalen EU- und nationalen Rechtsvorschriften ergeben.

Die CRA ist auf Produkte mit digitalen Elementen anwendbar. Art. 2 (1) CRA legt fest, dass es sich dabei um Produkte handelt, deren bestimmungsgemäße oder vorhersehbare Verwendung auch eine direkte oder indirekte, logische oder physische Datenverbindung mit einem Gerät oder Netzwerk beinhaltet. Ein Produkt mit digitalen Elementen ist nach diesem Entwurf ein Software- oder Hardware-Produkt und dessen Datenfernverarbeitungslösung.

Der Text der Verordnung kann HIER eingesehen werden.

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