EFS Consulting
29.11.2022

EU-Kommission kündigt Euro-7-Abgasnorm an

Mit dieser Norm sollen die Euro-6-Norm für Pkw und die Euro-6-Norm für Nutzfahrzeuge zu einer einzigen Abgasnorm für alle zusammengefasst werden. 

Grundsätzlich gilt die Euro 7-Norm für alle Fahrzeuge, unabhängig davon, ob es sich um Diesel-, Benzin-, Hybrid- oder reine Elektrofahrzeuge handelt.  

Künftig sollen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sieben Milligramm Partikelemissionen aus Bremsen pro Kilometer ausstoßen dürfen, ab 2035 drei Milligramm. Darüber hinaus sind in Tabelle 4 des Anhangs auch Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 aufgeführt. Die entsprechenden Einträge für die Partikelemissionen der Bremsen sind jedoch leer. Gleiches gilt für den zulässigen Massenverlust bei Reifen, der hier in Gramm pro 1.000 Kilometer und nicht in Milligramm pro Kilometer angegeben wird. Für schwere Fahrzeuge gibt es noch keine Angaben. 

Eine weitere Neuerung für die M1- und N1-Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind die Anforderungen an die Lebensdauer der Batterie. Der Energiegehalt der Batterie muss nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern 80 Prozent des Neuwertes betragen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern 70 Prozent. Auch für Elektrofahrzeuge, die schwerer sind, gibt es keine Vorgaben. 

Der Text der Verordnung kann HIER eingesehen werden.

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