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06.07.2023

EU erlässt neue Maschinenverordnung

Die Europäische Union (EU) hat kürzlich eine neue Maschinenverordnung verabschiedet, die die seit mehr als 15 Jahren geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen wird.

Ziel der neuen Verordnung ist es, die Sicherheit fortschrittlicher Maschinen, wie z. B. autonomer Maschinen und kollaborierender Roboter, zu gewährleisten und der europäischen Industrie ein hohes Schutzniveau zu bieten.

Diese Verordnung (EU) 2023/123 wird erhebliche Änderungen und Auswirkungen auf die Maschinen- und Anlagenindustrie haben. Die neue Maschinenverordnung wird sicherstellen, dass fortschrittliche Maschinen in der EU in Verkehr gebracht und sicher verwendet werden. Außerdem wird sie einen Rechtsrahmen für die Sicherheit von Maschinen und Robotern schaffen, der für den Schutz von Arbeitnehmern und Verbrauchern unerlässlich ist.

Sie wird die Hersteller verpflichten, eine Risikobeurteilung durchzuführen und klare Anweisungen für den Gebrauch und die Wartung der Maschinen zu geben. Darüber hinaus müssen die Hersteller Informationen, über die mit der Verwendung von Maschinen verbundenen Restrisiken und deren Abmilderung bereitstellen.

Ein weiteres neues Element ist die ausdrückliche Erwähnung der Verpflichtungen der Hersteller nach dem Inverkehrbringen. Nach Artikel 10 Absatz 9 der neuen Verordnung sind die Hersteller verpflichtet, „unverzüglich die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen“, um entweder die Konformität des Produkts mit der Verordnung herzustellen, die nationalen Behörden zu informieren oder das Produkt erforderlichenfalls vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen.

Die Verordnung wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat am 14.06.2023 unterzeichnet, das Inkrafttreten ist für den 19.07.2023 vorgesehen. Der Text der Verordnung kann HIER eingesehen werden.

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