EPA schlägt Emissionsgrenzwerte für die Gummiverarbeitung vor
Die Behörden wollen damit eine derzeitige Lücke in der Gummireifenindustrie schließen.
Zu den zu regulierenden HAP gehören THC, PAH, PM und metallische HAP.
Die U.S. Environmental Protection Agency (EPA) schlägt eine Änderung der National Emission Standards for Hazardous Air Pollutants for Rubber Tire Manufacturing vor.
Gemäß des Clean Air Act (CAA), dem wichtigsten Bundesgesetz zur Regelung von Luftemissionen aus stationären und mobilen Quellen, müssen die Emissionen gefährlicher Luftschadstoffe (HAP hazardous air pollutants) geregelt werden. Bei diesen HAP handelt es sich um Schadstoffe, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie Krebs oder andere schwerwiegende gesundheitliche oder umweltschädliche Auswirkungen verursachen. Für die HAPs müssen bestimmte Emissionsschwellenwerte eingehalten werden. Sie sind in einer CAA-HAP-Liste aufgeführt, die kontinuierlich aktualisiert wird.
Die HAPs werden anhand ihrer spezifischen Emissionsherkunftsquellen kategorisiert. Eine dieser Herkünfte ist die Gummireifenherstellung. Sie besteht aus Anlagen, die Gummireifenkomponenten herstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gummimischungen, Seitenwände, Laufflächen, Reifenwülste, Reifenkord und Auskleidungen. Die Herkunftskategorie Gummireifenherstellung ist in 4 Unterkategorien für verschiedene Phasen der Gummireifenherstellung unterteilt. Zu diesen Unterkategorien gehören die Gummiverarbeitung, die Reifenherstellung, die Herstellung von Reifenkord und die Anwendung von Pannendichtmitteln.
Derzeit gibt es keine Emissionsgrenzwerte für die Unterkategorie der Gummiverarbeitung. Die EPA will diese Lücke schließen, indem sie vorschlägt, MACT-Emissionsgrenzwerte (maximum achievable control technology) für THC, PAH, PM und metallische HAP festzulegen. Für die Umsetzung schlägt die EPA eine dreijährige Übergangsfrist vor, ausgehend von der Annahme, dass viele bestehende Einrichtungen zusätzliche Kontrollen installieren müssen, um die vorgeschlagenen Emissionsgrenzwerte einzuhalten.
Zu dem Änderungsvorschlag können bis zum 2. Januar 2024 Stellungnahmen abgegeben werden. Weitere Informationen über das Gesetz sowie die geplanten Änderungen finden Sie hier.