EFS Consulting
30.08.2023

Entwurf einer Verordnung bezüglich Quecksilber

Das südafrikanische Ministerium für Forstwirtschaft, Fischerei und Umwelt hat einen Entwurf für eine nationale Verordnung über den Umgang mit Quecksilber und dessen allgemeine Regelung vorgelegt.

Mit der Verordnung wird das Minamata-Übereinkommen über Quecksilber in südafrikanisches Recht umgesetzt.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens im Jahr 2019 hat sich Südafrika bereit erklärt, alle Ziele und Anforderungen des Übereinkommens und seiner Anhänge zu übernehmen. Dazu gehören die schrittweise Abschaffung von Produkten, denen Quecksilber zugesetzt wurde, die schrittweise Abschaffung von Zahnamalgam und die Regulierung von Lagereinrichtungen für Quecksilber. Künftige Ergänzungen der Anhänge des Minamata-Übereinkommens um weitere Produkte müssen ebenfalls in nationales Recht umgesetzt werden.

Dies ist Teil der umfassenderen Bemühungen Südafrikas, große Teile seines nationalen Umweltmanagementgesetzes zu ändern und zu erweitern. In den letzten Jahren hat das Land zahlreiche Verordnungen zu Umweltthemen wie Chemikalien und Abfallmanagement, Luftqualität und erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt.

Das Gesetz soll am 1. April 2024 in Kraft treten, wobei der schrittweise Verbot der betreffenden Quecksilberprodukte ein Jahr später beginnen soll. Der Text des Verordnungsentwurfs kann HIER eingesehen werden.

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