EFS Consulting
04.05.2023

ECHA bearbeitet Vorschlag zur Beschränkung von PFAS

Vor kurzem hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen von Mitgliedstaaten eingereichten Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung von Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS) auf EU-Level veröffentlicht.

Im Januar 2023 unterbreiteten fünf EU-Mitgliedstaaten (GER, NED, SWE, NOR, DEN) der Europäischen Chemikalienagentur (EACH) einen Vorschlag zur generellen Beschränkung von PFAS.

PFAS sind eine Gruppe künstlich hergestellter Chemikalien, die aufgrund ihrer einzigartigen Eigenschaften, wie z. B. wasser- und ölabweisend sowie hitzebeständig, in einer Vielzahl von Industrie- und Verbraucherprodukten eingesetzt werden. Es ist jedoch bekannt, dass diese Stoffe in der Umwelt nicht abgebaut werden und sich in lebenden Organismen, einschließlich des Menschen, anreichern können, was zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann.

Die vorgeschlagene Beschränkung gilt für die Herstellung, Verwendung und Vermarktung von Produkten, die PFAS enthalten. Dazu gehören unter anderem Textilien, Kosmetika wie Hautpflegemittel und Parfüms, elektronische Bauteile, Schmiermittel und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Ziel ist es, die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern, indem die Exposition gegenüber diesen Stoffen begrenzt wird. Der Vorschlag enthält eine Liste von 21 Stoffen, die unter die Beschränkung fallen. Für jeden Stoff gilt ein Konzentrationsgrenzwert von 100 ng/g oder ein Gesamtkonzentrationsgrenzwert von 1000 ng/g für alle Stoffe zusammen.

Die ECHA wird den Vorschlag prüfen und eine wissenschaftliche Bewertung vornehmen. Diese Bewertung soll innerhalb von 12 Monaten erstellt und an die Europäische Kommission weitergeleitet werden. Es ist daher nicht vorgesehen, dass die Beschränkungen vor 2025 in Kraft treten.

Siehe das vorgeschlagene Verbot von PFASs HIER.

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