Drei wichtige UN-Fahrzeugregelungen treten in Kraft
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat mitgeteilt, dass drei wichtige UN-Fahrzeugregelungen am 22. Januar 2021 in Kraft getreten sind.
Es handelt sich um die UN-Regelung Nr. 155 über Cybersicherheit und Cybersicherheits-Managementsysteme, die UN-Regelung Nr. 156 über Software-Updates und Software-Update-Managementsysteme und die UN-Regelung Nr. 157 über die Typgenehmigung von automatischen Spurhaltesystemen (ALKS).
Die UN-Regelung Nr. 155 ist die erste internationale Regelung für die Cybersicherheit von Fahrzeugen. Sie führt unter anderem prüfungsbezogene Bestimmungen ein, die es ermöglichen, die Robustheit der von den Herstellern implementierten Cybersicherheitsmaßnahmen und die Art und Weise, wie Hersteller und ihre Zulieferer cybersicherheitsbezogene Risiken mindern können, zu bewerten. Einige Länder und Regionen (z. B. Japan, Südkorea und die Europäische Union) haben bereits angekündigt, dass sie diese Verordnung umsetzen und zur Pflicht machen werden.
Die UN-Regelung Nr. 156 ist die erste internationale Regelung, die Software-Updates von Fahrzeugen über das Internet (Over the Air, OTA) regelt.
Ebenso ist die UN-Regelung Nr. 157 die erste internationale Regelung, die die Einführung von sogenannten „Level 3“-Systemen mit einem begrenzten Anwendungsfall auf Autobahnen und insbesondere in Stausituationen regelt.