25.01.2022
Drei neue UN-Regelungen im EU-Journal veröffentlicht
Die Texte der UN-Regelungen 161, 162 und 163 wurden kürzlich in allen EU-Amtssprachen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
Die UN-Vorschriften, die nach EU-Recht gelten sollen, müssen zunächst in alle EU-Amtssprachen übersetzt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Vor kurzem wurden drei neue Regelungen veröffentlicht. Diese sind:
- UN-Regelung Nr 161 – Einheitliche Bestimmungen für den Schutz von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung und die Genehmigung einer Schutzeinrichtung gegen unbefugte Benutzung (mittels eines Verriegelungssystems)
- UN-Regelung Nr 162 – Einheitliche technische Bedingungen für die Genehmigung von Wegfahrsperren und für die Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich seiner Wegfahrsperre
- UN-Regelung Nr 163 – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugalarmsystemen und für die Genehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich seines Fahrzeugalarmsystems
Diese Regelungen sollten nun in den Anhang II der Typgenehmigungsrahmenverordnung (EU) 2018/858 und in den Anhang II der Verordnung über die allgemeine Sicherheit (EU) 2019/2144 eingefügt werden, damit sie als rechtsverbindliche Anforderungen für die Fahrzeugtypgenehmigung gelten.
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