Drei neue UN-Fahrzeugregelungen
Vor kurzem sind drei neue Fahrzeugregelungen der Vereinten Nationen in Kraft getreten.
Ziel der neuen Fahrzeugregelungen ist es, die Anzahl und Schwere von Kollisionen zwischen Fahrzeugen, die aus dem Stand oder im Rückwärtsgang mit geringer Geschwindigkeit anfahren, und Fußgängern und Radfahrern zu verringern.
Die erste von ihnen, die UN-Regelung Nr. 158 zur Rückwärtsfahrt (Verbesserung des Bewusstseins der Fahrer für gefährdete Verkehrsteilnehmer hinter Fahrzeugen beim Rückwärtsfahren) führt Anforderungen für Autos, Lieferwagen, Busse und Lastwagen (Fahrzeugkategorien M und N) ein, um Objekte hinter dem Fahrzeug zu erkennen, die mindestens 80 cm hoch und 30 cm breit sind in einem Bereich von 20 cm bis 1 Meter hinter dem Fahrzeug. Es werden hauptsächlich zwei Technologien verwendet: Ultraschall-Sensoren und Rückfahrkameras. Im Falle von Kameras legt die Regelung die Anforderung fest, die Sichtbarkeit des Bereichs von 30 cm bis 3,5 Meter hinter dem Fahrzeug zu gewährleisten.
Die zweite, die UN-Regelung Nr. 159 über Informationssysteme für das Anfahren zur Erkennung von Fußgängern und Radfahrern schreibt für Kraftomnibusse sowie mittlere und große Lastkraftwagen (Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3) die Aktivierung eines Annäherungs-Informationssignals für den Fall vor, dass Fußgänger oder Radfahrer in den kritischen Bereich des toten Winkels vor dem Fahrzeug eindringen, wenn sich das Fahrzeug entweder auf das Anfahren aus dem Stillstand in gerader Linie vorbereitet oder mit niedriger Geschwindigkeit bis zu 10 km/h geradeaus fährt. Die Verordnung schreibt außerdem vor, dass ein zusätzliches Signal gegeben werden muss, wenn eine Kollision droht, z. B. wenn das Fahrzeug aus dem Stillstand beschleunigt und sich der Fußgänger oder Radfahrer direkt vor dem Fahrzeug befindet. Die Systeme müssen die Erkennung von erwachsenen oder kindergroßen Fußgängern sowie von erwachsenen Radfahrern und Fahrrädern sicherstellen.
Die neuen Regelungen, die von der Arbeitsgruppe für allgemeine Sicherheitsbestimmungen (GRSG) entwickelt und vom Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugregelungen am 11. November 2020 verabschiedet wurden, treten am 10. Juni 2021 in Kraft.
Außerdem wurde am 21. Juni 2021 die UN-Regelung Nr. 160 – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Ereignisdatenschreibers veröffentlicht.