EFS Consulting
02.06.2022

Deutschlands Weg zum autonomen Fahren

Kürzlich hat der Bundesrat die „Verordnung zum Betrieb von Kraftfahrzeugen mit automatisierten und autonomen Fahrfunktionen“ verabschiedet. 

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung kann das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren vom 12. Juli 2021 (BGBl. Teil I, S. 3108, ausgegeben am 27. Juli 2021) praktische Wirkung entfalten. 

Mit dieser neuen Verordnung ebnet der Bundesrat den Weg, um autonome Fahrzeuge und die Zulassung von Robotaxis auf ausgewiesenen Strecken in Deutschland zu ermöglichen. Am Regierungsentwurf hat die Länderkammer einige Änderungen vorgenommen. Unter anderem ist keine technische Sichtprüfung vor jeder Fahrt mehr vorgesehen, stattdessen reicht eine morgendliche Inspektion durch den Halter vor Fahrtantritt aus.  

Die Regelung betrifft vor allem Autos, die autonom ohne Fahrer, also ohne Sicherheitsfahrer an Bord, unterwegs sind. Bei diesen als Level 4 bezeichneten Fahrzeugen handelt es sich vor allem um Robotaxis, Shuttlebusse oder automatisierte Lieferwagen. Für den privaten Pkw-Verkehr wird die Level-4-Technologie vorerst keine große Rolle spielen. 

Während des Betriebs müssen die Roboterautos von einer Art Kontrollraum heraus überwacht werden, der im Entwurf als „technischer Betreuer“ bezeichnet wird. Die Aufsichtsperson muss nur in gefährlichen oder problematischen Situationen eingreifen. Darüber hinaus wird das fahrerlose Fahren nur in bestimmten, definierten Gebieten erlaubt sein, die das Fahrzeug nicht verlassen darf, z. B. in Innenstädten. 

Die Verordnungstexte können HIER und HIER eingesehen werden
 

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