CBAM: Umstellung auf Ist-Berichterstattung ab August 2024
Ab August 2024 müssen Importeure von schadstoffreichen Gütern innerhalb der EU die Anforderungen im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism („CBAM“) deutlich anpassen.
Bisher konnten sich die Importeure auf die von der Europäischen Kommission („Kommission„) veröffentlichten Standardwerte verlassen, um die CO²-Emissionen in ihren vierteljährlichen CBAM-Berichten anzugeben. Ab dem 1. August 2024 schreiben die CBAM-Verordnungen jedoch vor, dass die Importeure tatsächliche Emissionsdaten melden müssen, wozu sie spezifische Informationen von den Herstellern einholen müssen. Dies ist eine große Herausforderung für die Unternehmen, insbesondere aufgrund der Komplexität der Lieferketten und der mangelnden Bereitschaft der Hersteller, die erforderlichen Daten zu liefern.
Die Kommission hat bestätigt, dass die Möglichkeit, Standardemissionswerte zu verwenden, nicht mehr verlängert werden wird. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer genauen Emissionsberichterstattung. Importeure, die Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Daten zu beschaffen, müssen nachweisen, dass sie alle Anstrengungen unternommen haben, um die Vorschriften einzuhalten, einschließlich der Dokumentation ihrer Versuche, die erforderlichen Daten von den Lieferanten zu erhalten. Die Deutsche Emissionshandelsstelle („DEHSt„) hat mitgeteilt, dass sie einen Ermessensspielraum zugunsten von Importeuren nutzen kann, die nachweisen können, dass sie alles in ihrer Macht Stehende getan haben und daher die Verwendung der Standardwerte gerechtfertigt war.
Diese Änderung der Vorschriften hat zu Unsicherheiten bei den Importeuren geführt, da unklar bleibt, was als „angemessene Anstrengungen“ bei der Beschaffung von Emissionsdaten gilt. Während die Umsetzung der CBAM fortschreitet, müssen Importeure diese Komplexität sorgfältig steuern und gleichzeitig auf konkretere Hinweise der Behörden hoffen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und hohe Geldstrafen zu vermeiden.