EFS Consulting
09.06.2021

Bundestag hat Schnellladegesetz verabschiedet

Der Deutsche Bundestag verabschiedete vor kurzem das sog. Schnellladegesetz, dessen Ziel es ist, ein Netz an Schellladeinfrastruktur für Batterieelektrofahrzeuge zu errichten.

Die im Rahmen des Schnellladegesetz vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) durchgeführten Ausschreibungen sollen sich auf mindestens achtzehn regionale und ggf. zusätzliche bundesweite Lose verteilen und dazu beitragen, dass bis 2023 bundesweit ausreichend viel Ladeinfrastruktur vorhanden ist, um die Reichweite reiner Elektrofahrzeuge zu erhöhen.

Die Lose werden wirtschaftlich attraktive Standorte (z.B. Ballungsgebiete), und weniger attraktive Standorte bündeln und so auch den Ausbau von Ladeinfrastruktur im ländlichen Raum fördern.  Standorte an Bundesautobahnen sollten auch berücksichtigt werden, wobei im Rahmen der vergaberechtlichen Möglichkeiten werden die bisherigen Tankstellenbetreiber den Erstzugriff erhalten.

Lose können sowohl vorgegebene Standorte als auch sogenannte Suchräume, wo der potenzielle Bieter selbstständig einen Ladestandort finden kann, enthalten.  Insgesamt sieht der Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung vor, dass bis 2030 1 Million öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden und das Schnellladegesetz setzt dafür einen wichtigen Impuls.

Mehr über diese Business Area
Compliance and Legal

Insights

Änderungen der Fahrzeug-Typgenehmigung in Großbritannien
Die California Highway Patrol schlägt eine Änderung der Vorschriften vor
Erweiterung der Kennzeichnungsanforderungen des Energy Guide