EFS Consulting
01.07.2021

Angabe des Energieverbrauchs von Fahrzeugen

Die Schweiz hat eine Mitteilung über die Angabe des Energieverbrauchs von Fahrzeugen veröffentlicht.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) passt gemäss Artikel 12 der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 jährlich die Energieeffizienzklassen neuer Personenwagen auf Basis der Datenerhebung zu den angebotenen Fahrzeugtypen an.  Auf dieser Grundlage werden die Kategoriengrenzen des Energielabels für Pkw jährlich neu berechnet.

Durch die jährliche Neueinstufung wird sichergestellt, dass die angebotenen Fahrzeuge immer in sieben gleich große Kategorien eingeteilt werden. Zusätzlich werden für die Angaben zum Energieverbrauch die durchschnittlichen CO2-Emissionen jährlich neu berechnet. Auch die Faktoren zur Berechnung der Benzinäquivalente, der Primärenergie-Benzinäquivalente und der CO2-Emissionen aus vorgelagerten Prozessen überprüft das UVEK jährlich und passt sie an neue wissenschaftlich-technische Erkenntnisse und internationale Entwicklungen an.

Damit ist für die Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet, dass die jeweils energieeffizientesten Fahrzeuge in der Kategorie A zu finden sind.

Nach der Verordnung beträgt der Durchschnitt der CO2-Emissionen der erstmals zugelassenen Pkw für das Jahr 2022 149g/km.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Der vollständige Text der Verordnung ist in Deutsch, Französisch und Italienisch abrufbar.

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