EFS Consulting
25.06.2024

Sicherstellung von Lieferketten ohne Entwaldung: Die neue EU-Verordnung

Die Anforderungen der EUDR treten in den nächsten Monaten in Kraft. Unternehmen müssen für die Vielzahl an Verpflichtungen gewappnet sein.

Am 29. Juni 2023 trat die EU-Verordnung 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten („EUDR“) in Kraft. Im Gegensatz zu nationalen Lieferkettengesetzen und ihren europäischen Pendants wurde die EUDR ohne großes Aufsehen verhandelt und in Kraft gesetzt. Dennoch werden ihre Auswirkungen auf verschiedene Branchen erheblich sein. Die EUDR führt einen neuen Rahmen ein, der den Marktteilnehmern und Händlern umfangreiche Verpflichtungen auferlegt. Sie müssen sicherstellen, dass Produkte, die aus bestimmten Rohstoffen gewonnen werden (d. h. relevante Produkte), ohne Abholzung und in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften des Produktionslandes hergestellt werden.

Die EUDR wird für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2024 und für kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2025 anwendbar sein. Da es sich bei der EUDR nicht um eine Richtlinie, sondern um eine Verordnung handelt, wird sie in allen EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbar sein, ohne dass separate Umsetzungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Verordnung konzentriert sich auf sieben Schlüsselrohstoffe: Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Die Unternehmen müssen ihre Produkte mit den in Anhang I der EUDR aufgeführten Produkten vergleichen, um festzustellen, ob sie in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, und die Einhaltung der Verordnung sicherstellen, indem sie die erforderlichen Daten sammeln, Risikobewertungen durchführen und Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.

Um die EUDR einzuhalten, sind die Unternehmen verpflichtet, Informationen zu sammeln, Risiken zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren. Dazu gehört, dass sie sicherstellen, dass die betreffenden Produkte frei von Abholzung sind, in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Produktionslandes hergestellt wurden und eine Sorgfaltserklärung (‚Due Diligence‘) beigefügt ist. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann erhebliche Strafen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen, die Beschlagnahme von Produkten und Rufschädigung. Unternehmen sollten daher umgehend prüfen, welche ihrer Produkte betroffen sind, sich über ihre Rolle im Rahmen der EUDR im Klaren sein und sicherstellen, dass sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen können. Wir unterstützen Sie gerne bei der effektiven Umsetzung der EUDR.

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