Moldova | Radio & Wireless
Neue Funkanlagenverordnung in Moldawien
Der Beschluss Nr. 34 der moldawischen Regierung vom 30. Januar 2019, der die Technische Regulierung für das Inverkehrbringen von Funkanlagen enthält, tritt im Februar in Kraft.
Die Technische Vorschrift setzt die EU RED-Richtlinie (Richtlinie 2014/53/EU) teilweise in moldawisches Recht um. Sie legt grundlegende Anforderungen für in Verkehr gebrachte Funkanlagen, Pflichten der Hersteller und Importeure, Konformitätsbewertungsverfahren, Anforderungen an die Marktüberwachung usw. fest.
Außerdem enthält sie neue Kennzeichnungsanforderungen für die Funkanlagen:
- Hersteller dürfen nicht mehr sowohl das SM-Konformitätskennzeichen als auch die CE-Kennzeichnung auf ein und derselben Funkanlage anbringen.
- Die Kennzeichnung wird während des Herstellungsprozesses vorgenommen. Hersteller von Funkanlagen können sich nur bei Geräten, die nach dem 22. Februar 2021 produziert werden, entscheiden, ob sie entweder das SM-Zeichen oder das CE-Zeichen anbringen.
- Lagerbestände von Produkten, die zuvor von der Behörde genehmigt und vor dem 22. Februar 2021 hergestellt und gekennzeichnet wurden, können weiterhin in Verkehr gebracht werden.
Der vollständige Text des Beschlusses ist hier zu finden.
Für weitere Informationen und Anfragen steht Ihnen das EFS Product Compliance Team jederzeit zur Verfügung.