Großbritannien ändert CLP-Verordnung über Stoffe und Gemische
Die Liste der Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten nach der CLP-Verordnung wurde überarbeitet.
Die Liste der Stoffe wurde erweitert und wird ab April 2025 verpflichtend sein.
Die britische Regierung hat eine Änderung ihrer Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GB CLP-Verordnung) verabschiedet. Auf Grundlage der CLP-Verordnung sind Hersteller, Importeure oder Anwender von Stoffen oder Gemischen verpflichtet, Chemikalien vor dem Inverkehrbringen entsprechend einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Diese Stoffe werden in die GB MCL-Liste aufgenommen, welche jene Stoffe enthält, die eingestuft und gekennzeichnet werden müssen.
Die neueste Überarbeitung der GB MCL-Liste umfasst 26 neue bzw. überarbeitete Einträge, darunter die Einführung von Ammoniumbromid, Bisphenol A und Benzylsalicylat. Als Folge der Änderung sollten die Einstufung und Kennzeichnung der neuen und revidierten GB-MCLs für die 98 Stoffe von den Verantwortlichen unverzüglich überprüft und aktualisiert werden.
Die aktualisierte GB MCL-Liste ist hier verfügbar. Die Anforderungen können bereits auf freiwilliger Basis umgesetzt werden und werden ab dem 20. April 2025 verbindlich.