EFS Consulting
28.07.2021

Plan der Einschränkung von PFAS

Mehrere Länder haben ihre Absicht mitgeteilt, bei der Europäischen Chemikalienagentur einen Vorschlag zur Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) einzureichen.

Kürzlich kündigten Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden ihre Absicht an, im nächsten Jahr einen Vorschlag zur Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von PFAS in der EU vorzulegen.  Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Mitgliedstaat die ECHA über seine Absicht informiert, ein Beschränkungsdossier zu erstellen. Die Vorankündigung ermöglicht es interessierten Parteien, zu planen und sich auf eine spätere Stellungnahme vorzubereiten.

Alle PFAS sind persistente Stoffe oder wandeln sich letztendlich in solche um, was zu einer irreversiblen Umweltexposition und Akkumulation führt. Aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit und Mobilität ist es sowohl in der EU als auch weltweit zu einer Verunreinigung von Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser sowie des Bodens gekommen, die weiter anhalten wird. Es hat sich als sehr schwierig und äußerst kostspielig erwiesen, PFAS nach ihrer Freisetzung in die Umwelt zu entfernen. Darüber hinaus sind einige PFAS nachweislich toxisch und/oder bioakkumulierbar, sowohl im Hinblick auf die menschliche Gesundheit als auch auf die Umwelt.

Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, werden ihre Konzentrationen weiter ansteigen, und ihre toxischen und umweltverschmutzenden Auswirkungen werden nur schwer rückgängig zu machen sein.

PFAS werden hauptsächlich zur Herstellung von Fluorpolymerbeschichtungen und -produkten verwendet, die hitze-, öl-, flecken-, fett- und wasserbeständig sind, z. B. in Kleidung, Möbeln, Klebstoffen, Lebensmittelverpackungen, hitzebeständigen, nicht klebenden Kochflächen und der Isolierung von Elektrokabeln. Es wird berichtet, dass sie als Zusatzstoffe in Kfz-Schmierölen und Hydraulikflüssigkeiten verwendet werden.

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