Neue Kennzeichnungspflicht in Neuseeland
Am 30. April 2021 sind in Neuseeland neue Vorschriften zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen in Kraft getreten.
Die Vorschriften aktualisieren Bestimmungen für Etiketten, Sicherheitsdatenblätter und Verpackungen von Gefahrstoffen, um der 7. Ausgabe des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen zu entsprechen. Das neue System ersetzt das veraltete Hazardous Substances and New Organisms (HSNO) Klassifizierungssystem aus dem Jahr 2001.
Etiketten und Sicherheitsdatenblätter für Stoffe mit einer Einzelzulassung, die nach dem 30. April 2021 erteilt wurde, müssen gemäß Verordnung dem GHS 7 entsprechen. Für Gefahrstoffe, die vor dem 30. April 2021 zugelassen wurden, und Stoffe, die einer Gruppennorm unterliegen, räumt der Gesetzgeber eine vierjährige Übergangsfrist (bis 30. April 2025) ein.
Zusätzlich zu den geänderten Bekanntmachungen stellt die neuseeländische Environmental Protection Authority (EPA) auf ihrer Website weiteres Informationsmaterial zu den Änderungen zur Verfügung. Die Hinweise der EPA können HIER abgerufen werden.
Das GHS ist ein globales System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, das erstmals 2003 von den Vereinten Nationen herausgegeben wurde. Ziel ist die weltweite Vereinheitlichung von Kriterien zur Sicherheitseinstufung von Chemikalien, um Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren und den internationalen Handel zu stärken. Die UN überarbeitet die Standards alle zwei Jahre.
Wie Neuseeland passen auch andere Länder ihre Vorschriften schrittweise an die 2017 erschienene 7. überarbeitete Ausgabe des Globally Harmonized System an. So hat die EU GHS 7 bereits für Etiketten akzeptiert, wobei die Regelungen für Sicherheitsdatenblätter derzeit noch auf der 5. Ausgabe basieren. Australien befindet sich seit Januar in einer zweijährigen Übergangsphase, um GHS 7 vollständig zu implementieren.