Neue EU-Verordnung zu intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA)
Die EU hat einen Entwurf der delegierten Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2144 über intelligente Geschwindigkeitsassistenzsysteme (ISA) veröffentlicht
Die Verordnung enthält detaillierte Vorschriften über die spezifischen Prüfverfahren und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf intelligente Geschwindigkeitsassistenzsysteme und für die Typgenehmigung dieser Systeme als selbstständige technische Einheiten.
Die intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsysteme (ISA) müssen dem Fahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitung Rückmeldung geben – hier haben die Automobilhersteller die freie Wahl zwischen vier Methoden, die allesamt als angemessen und wirksam bewertet wurden. Die Systemleistungsrate sowie die Prüfverfahren für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen in Bezug auf diese Systeme sind in dem Entwurf festgelegt.
Die Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge der Klassen M und N ab dem 6. Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen und ab dem 7. Juli 2024 für alle Neufahrzeuge mit intelligenten Geschwindigkeitsassistenzsystemen (ISA) ausgestattet sein müssen.